Sehr geehrte Eltern,
gemäß § 37, Absatz 3, des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, am 24. August 2026 die Schulpflicht.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Der Einzugsbereich für die Grundschule in Hirschfeld umfasst die Gemeinden Hirschfeld und Großthiemig. Die Anmeldung für das Schulaufnahmeverfahren sowie die Terminvergabe für die Gespräche in der Schule erfolgen in diesem Jahr in digitaler Form.
Informationen zur Online-Anmeldung sowie Terminvergabe an den beiden Gesprächstagen (Montag, 08.12.2025 und Dienstag, 09.12.2025) in der Schule erhalten Sie zur Elternversammlung am Montag, 24.11.2025 um 18 Uhr, zu welcher wir Sie hiermit recht herzlich einladen.
An diesem Tag wird auch ein Schulreifetest mit Ihrem Kind in der Schule durchgeführt. Bitte bringen Sie außer Ihr Kind noch ff. Unterlagen mit: Geburtsurkunde (zur Einsichtnahme), Nachweis Sprachstandsfeststellung oder Befreiung sowie Nachweis bei alleinigem Sorgerecht.
—
Mit freundlichen Grüßen