Werte Eltern,
bitte reichen Sie wieder die entsprechenden Einkommensnachweise in der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum
ein.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Kita-Leiterin abzugeben.
Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.
Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht notwendig.