Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 11/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2026 (Kinderkrippe und Hort)

Werte Eltern,

bitte reichen Sie wieder die entsprechenden Einkommensnachweise in der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum

30.11.2025

ein.

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Kita-Leiterin abzugeben.

Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.

Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht notwendig.