Liebe Eltern,
für Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes § 37, Absatz 3, ab August 2024 die Schulpflicht.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule
| laut vereinbartem Termin an: | |
| Montag, | 08.01.2024 von 11.00-18.00 Uhr |
| Dienstag, | 09.01.2024 von 12.00-14.30 Uhr |
Bei der Anmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
Zur Information
Kinder, die bis zum 31.12.24 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn geistige Reife und körperliche Entwicklung des Kindes der eines Schulanfängers entsprechen.