Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 12/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen anderer Behörden und Ämter

Information über die Trink- und Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie heute über die Trink- und Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025 in unserem Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland informieren

Aufgrund gestiegener Kosten und der Notwendigkeit unsere Anlagen instand zu halten sowie notwendige Reparaturen durchführen zu können, sehen wir uns gezwungen, die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung zu erhöhen. In den letzten Jahren sind die Kosten für Energie, Materialien und Dienstleistungen erheblich angestiegen. Diese Entwicklungen haben direkte Auswirkung auf unsere Betriebskosten. Um die Qualität und Sicherheit der Wasserversorgung sowie die Effizienz der Abwasserentsorgung zu gewährleisten, sind regelmäßige Wartungsarbeiten und Reparaturen an unseren Anlagen unerlässlich. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Wir sind uns bewusst, dass eine Gebührenanpassung für viele von Ihnen eine Belastung darstellt. Dennoch ist es wichtig, dass wir die Qualität unserer Dienstleistungen aufrechterhalten und die Infrastruktur für die Zukunft sichern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Trinkwassergebühren

Netto

zuzüglich

7% Umsatzsteuer

Verbrauchsgebühr pro m³

1,26 €

1,35 €

Grundgebühr pro Wohneinheit und Jahr

72,00 €

77,04 €

Schmutzwassergebühren (Schmutzwassergebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer)

zentrale Schmutzwasserentsorgung

Mengengebühr pro m³

3,00 €

Grundgebühr pro Wohneinheit und Jahr

124,00 €

dezentrale Schmutzwasserentsorgung

Mengengebühr Fäkalwasser pro m³

27,61 €

Mengengebühr Fäkalschlamm pro m³

35,97 €

Bei Schlauchlängen von mehr als 30 Meter erhebt der Verband zusätzlich zur Leistungsgebühr für jeden weiteren Meter Schlauch eine Gebühr von 4,76 €.

Für den Not- und Havariedienst erhebt der WAZVS zusätzlich zur Leistungsgebühr für die An- und Abfahrt sowie den Zeitaufwand für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen folgende Gebühren:

an Werktagen (Montag 0:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr: 238,00 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%)

am Sonnabend ab 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 416,50 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%)

Achtung: Ab dem Jahr 2025 wird der Zahlungsrhythmus für die Abschläge für Trink- und Schmutzwasser geändert. Den neuen Zahlungsrhythmus entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid 2024.


Meldung von Havarien an Trinkwasserversorgungs- und Schmutzwasserversorgungsanlagen

Montag bis Freitag

in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr

beim Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland

Telefon 035343 60414

wochentags außerhalb der o.g. Zeiten sowie Sonnabend, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen

Christin Grafe

01735344877

Bei Nichterreichbarkeit stehen noch folgende Telefonnummern der Firma HTG im Havariefall zur Verfügung:

Volker Grünberg

017403462900

Andre Klein

015158216256

Julia Grünberg

015158216260


Kundeninformation zur Fäkalienabfuhr

Die Auftragsannahme erfolgt bei der Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr unter Telefonnummer 0800 0803940.

Die Auftragsannahme für den Not- und Havarie Dienst wird in der übrigen Zeit unter derselben Telefonnummer gewährleistet.


Schließzeiten des WAZVS zum Jahreswechsel

Das Büro des WAZVS bleibt zum Jahreswechsel 2024/2025 vom 23.12.2024 bis zum 31.12.2024 geschlossen.