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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 12/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Leinenpflicht und Hundekot

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass beim Ausführen von Hunden auf andere Bürger Rücksicht zu nehmen ist, eine Gefährdung von Menschen und Tieren ist unbedingt zu vermeiden. Dazu ist stets eine Leine mitzuführen und um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, gebietet es sich, Hunde stets an der Leine zu führen. Und auch beim Führen von Hunden an der Leine ist Aufmerksamkeit geboten, damit der Hund andere Personen und Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Bei einer 2 Meter langen Leine kann der Hund auf schmalen Straßen schnell die Fahrbahnmitte erreichen und eine Verkehrsgefährdung herbeiführen. Die Gefahr für den Hund verletzt zu werden, ist nicht von der Hand zu weisen und es liegt in der Verantwortung des Hundeführers entsprechend achtsam zu sein.

Ebenso sind Hundehalter dazu verpflichtet den Hundekot aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist der Hundekot generell zu entfernen, außerhalb der Ortslagen sind die Wege frei von Hundekot zu halten.