Liebe Eltern,
für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes § 37, Absatz 3, ab August 2025 die Schulpflicht.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule laut vereinbartem Termin an:
| Montag, | 06.01.2025 von 11.00 – 18.00 Uhr |
| Dienstag, | 07.01.2025 von 11.00 – 14.00 Uhr |
Bei der Anmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
| • | den ausgefüllten Anmeldebogen |
| • | Geburtsurkunde des Kindes |
| • | Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung bzw. ein entsprechender Befreiungsnachweis |
| • | Nachweis über das Sorge-/Umgangsrecht bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Partnern. |
Zur Information
Kinder, die bis zum 31.12.25 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn geistige Reife und körperliche Entwicklung des Kindes der eines Schulanfängers entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen