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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 12/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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WAZVS

Mitteilungen des WAZVS Schradenland

Hinweis zur unzulässigen Einleitung von Regenwasser in den Schmutzwasserkanal

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Gröden, Hirschfeld und Merzdorf werden darauf hingewiesen, dass die Einleitung von Regenwasser in den Schmutzwasserkanal des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland streng untersagt ist.

In den vergangenen Monaten ist es bei Regenereignissen wiederholt zu Überlastungen der Pumpwerke gekommen, da diese durch zusätzliche Fremdwassermengen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Um Schäden an der Infrastruktur und Störungen im Abwasserbetrieb zu vermeiden, werden künftig regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Wir richten daher einen dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, etwaige Einleitungen von Regenwasser umgehend einzustellen und bestehende unerlaubte Anschlüsse fachgerecht zu trennen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

In der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZVS am 18.11.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 17/25

Die Verbandsversammlung beschließt die Trinkwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2026/2027.

Beschluss 18/25

Die Verbandsversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland.

Beschluss 19/25

Die Verbandsversammlung beschließt die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2026.

Beschluss 20/25

Die Verbandsversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland.

Beschluss 21/25

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für 2026.

Beschluss 22/25

Die Verbandsversammlung beschließt die öffentliche rechtliche Vereinbarung zur Erschließung mit Trinkwasserhausanschlüssen und Abwasserhausanschlüssen der Wohnbebauung in der Merzdorfer Straße in Gröden.

Beschluss 23/25

Die Verbandsversammlung beschließt, dass bei einer Plan-B Bebauung die Erschließung des Bebauungsgebietes mit Trinkwasserhausanschlüssen und Abwasserhausanschlüssen von der jeweiligen Gemeinde erfolgt. Nach Fertigstellung und Abnahme gehen die Anlagen einschließlich aller Rechte und Pflichten unentgeltlich in das Eigentum des WAZVS über.


Meldung von Havarien an Trinkwasserversorgungs- und Schmutzwasserversorgungsanlagen

Montag bis Freitag

in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr

beim Wasser – und Abwasserzweckverband Schradenland

Telefon 035343 60414

wochentags außerhalb der o.g. Zeiten sowie Sonnabend, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen

Christian Grafe

01735344877

Bei Nichterreichbarkeit stehen noch folgende Telefonnummern der Firma HTG im Havariefall zur Verfügung:

Volker Grünberg

017403462900

Andre Klein

015158216256

Julia Grünberg

015158216260


Kundeninformation zur Fäkalienabfuhr

Die Auftragsannahme erfolgt bei der Aqua Tool GmbH Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr unter Telefonnummer 0800 0803940.

Die Auftragsannahme für den Not- und Havarie Dienst wird in der übrigen Zeit unter derselben Telefonnummer gewährleistet.


Schließzeiten des WAZVS zum Jahreswechsel

Das Büro des WAZVS bleibt zum Jahreswechsel 2025/2026 vom 23.12.2025 bis zum 02.01.2026 geschlossen.