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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 3/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen des WAZVS Schradenland

Hinweis bei Eigentumswechsel eines Grundstück

Gemäß der satzungsmäßigen Regelungen des WAZVS sind die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Deshalb ist es erforderlich, dass jeder Eigentumswechsel an einem Grundstück innerhalb eines Monats dem WAZV Schradenland mitgeteilt wird. Eine Meldung beim Amt Schradenland ist nicht ausreichend. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten durch das Amt an den WAZVS.

Für den Eigentumswechsel ist die Vorlage eines Übergabeprotokolls mit folgenden Angaben erforderlich:

  • Stand des Wasserzählers zum Zeitpunkt der Übergabe,
  • Anschrift des Alteigentümers/Eigentümerin
  • Anschrift des neuen Eigentümers/Eigentümerin
  • Unterschrift des alten und des neuen Eigentümers/Eigentümerin
Weiterhin sind alle Veränderungen, die sich auf die Gebühren auswirken, unverzüglich dem WAZVS mitzuteilen.

Steht zum Beispiel eine Wohnung (Wohneinheit) durch Wegzug oder Todesfall leer, kann diese beim WAZVS abgemeldet werden. Die Grundgebühr für diese Wohneinheit entfällt dann zum Zeitpunkt der Abmeldung.

Wird diese Wohneinheit wieder bezogen oder entsteht durch Umbau eine weitere Wohneinheit, muss dies ebenfalls dem Verband unverzüglich mitgeteilt werden.

Steht ein Wohnhaus über einen längeren Zeitraum leer, kann der Wasseranschluss beim WAZVS abgemeldet werden. Daraufhin wird der Wasserzähler ausgebaut und der Anschluss stillgelegt. Es fallen keine Gebühren mehr an.

Für ihre Fragen stehen ihnen die Mitarbeiterinnen des WAZVS gern zur Verfügung. Nutzen hierfür bitte die Sprechzeit jeden Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr bzw. vereinbaren sie einen Termin außerhalb der Sprechzeit.

Kundeninformation des WAZVS zur Trinkwasserqualität

Im Wasserwerk Merzdorf wird dem Trinkwasser für die Einstellung des pH- Wertes Natriumhydroxid zu dosiert. Das Wasserwerk versorgt die Gemeinden Hirschfeld, Merzdorf, Gröden und Wainsdorf.

Auf Grund der Feststellung der zuständigen Behörde, dem Gesundheitsamt des Landreises Elbe Elster besteht nach § 14a Absatz 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung keine Pflicht für den Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Merzdorf auf den Gehalt auf radioaktive Stoffe zu untersuchen, da radioaktive Stoffe nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parameterwerten für diese Stoffe erwarten lassen.

Meldung von Havarien an den Trinkwasserversorgungs- und Schmutzwasserentsorgungsanlagen

Montag bis Freitag

in der Zeit von 07:30 - 14:00 Uhr

beim WAZVS, Tel. 035343 60414

Sonnabend und Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen,

wochentags außerhalb der o. g. Zeiten

bei Christian Grafe

0173 5344877

Bei Nichterreichbarkeit stehen noch folgende Telefonnummern der Firma HTG im Havariefall zur Verfügung:

Volker Grünberg:

0174 3462900

André Klein:

0151 58216256

Julia Grünberg:

0151 58216260

Kundeninformation zur Fäkalienabfuhr

Die Auftragsannahme erfolgt bei der Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH an Werktagen von Montag bis Freitag unter der Tel.-Nr. 0800 0803940 jeweils in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr. Diese Hotline ist für Kunden aus dem Festnetz kostenlos.

Die Auftragsannahme für den Not- und Havariedienst wird in der übrigen Zeit unter derselben Telefonnummer gewährleistet.