Amt Schradenland
Die Wahlleiterin
Bekanntmachung der Wahlleiterin über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen Gröden, Großthiemig und Merzdorf sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen in den Gemeinden Gröden, Großthiemig, Hirschfeld und Merzdorf.
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) findet
am Dienstag, 9. April 2024
um 17:30 Uhr
in der Amtsverwaltung, Versammlungsraum
Großenhainer Straße 25, 04932 Gröden
statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen. (§ 4 Abs. 1 BbgKWahlV)
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 BbgKWahlG).