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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 4/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses

Amt Schradenland

Die Wahlleiterin

Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses

Bekanntmachung der Wahlleiterin über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen Gröden, Großthiemig und Merzdorf sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen in den Gemeinden Gröden, Großthiemig, Hirschfeld und Merzdorf.

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) findet

am Dienstag, 9. April 2024

um 17:30 Uhr

in der Amtsverwaltung, Versammlungsraum

Großenhainer Straße 25, 04932 Gröden

statt.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen. (§ 4 Abs. 1 BbgKWahlV)

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 BbgKWahlG).

gez. Kathleen Wilken
Wahlleiterin