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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 4/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen des WAZVS Schradenland

Kundeninformation des WAZVS zur Trinkwasserqualität

Im Wasserwerk Merzdorf wird dem Trinkwasser für die Einstellung des pH- Wertes Natriumhydroxid zu dosiert. Das Wasserwerk versorgt die Gemeinden Hirschfeld, Merzdorf, Gröden und Wainsdorf.

Auf Grund der Feststellung der zuständigen Behörde, dem Gesundheitsamt des Landreises Elbe Elster besteht nach § 33 Absatz 3 Satz 1 der Trinkwasserverordnung keine Pflicht für den Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Merzdorf auf den Gehalt auf radioaktive Stoffe zu untersuchen, da radioaktive Stoffe nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parameterwerten für diese Stoffe erwarten lassen.

Neufassung Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland

Mit Beschluss 19/24 hat die Verbandsversammlung am 03.12.2024 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen.

Die Verbandssatzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster vom 03.01.2025 (Nr. 1/2025) veröffentlicht.

In der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZVS am 03.12.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss 18/24

Die Verbandsversammlung beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2025-2029.

Beschluss 19/24

Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Verbandssatzung.

Beschluss 20/24

Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung.

Beschluss 21/24

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2025 mit den Bereichen Trinkwasser und Schmutzwasser.

Beschluss 22/24

Die Verbandsversammlung beschließt die Gebühr für die Abnahme und Verplombung von Messeinrichtungen (Abzähler, Gartenzähler) in Höhe von 21,50 €.

Beschluss 23/24

Die Verbandsversammlung beschließt die oben genannten Festlegungen für eine befristete Stilllegung des Trinkwasserhausanschlusses sowie Abtrennung des Hausanschlusses von der zentralen öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage.

In der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZVS am 04.03.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss 01/25

Die Verbandsversammlung beschließt eine Verwaltungsgebührensatzung.

Beschluss 02/25

Die Verbandsversammlung beschließt 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes.

Beschluss 03/25

Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Schmutzwassersatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes.

Beschluss 04/25

Die Verbandsversammlung beschließt die Beauftragung einer Dokumentation zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung.

Beschluss 05/25

Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe Planung, Ausschreibung, Baubetreuung für die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Brunnenweg in Gröden und des Schmutzwasserkanals Am Wald in Merzdorf.

Beschluss: 06/25

Die Verbandsversammlung beschließt Ergänzungen zum Abwasserbeseitigungskonzept 2025-2029.

Meldung von Havarien an Trinkwasserversorgungs- und Schmutzwasserversorgungsanlagen

Montag bis Freitag

in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr

beim Wasser – und Abwasserzweckverband Schradenland

Telefon 035343-60414

wochentags außerhalb der o.g. Zeiten sowie Sonnabend, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen

Christian Grafe 01735344877

Bei Nichterreichbarkeit stehen noch folgende Telefonnummern der Firma HTG im Havariefall zur Verfügung:

Volker Grünberg 017403462900

Andre Klein 015158216256

Julia Grünberg 015158216260

Kundeninformation zur Fäkalienabfuhr

Die Auftragsannahme erfolgt bei der Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr unter Telefonnummer 0800 0803940.

Die Auftragsannahme für den Not- und Havarie Dienst wird in der übrigen Zeit unter derselben Telefonnummer gewährleistet.