Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages „Gemeinsam für Hirschfeld“ zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hirschfeld am 10.03.2024
Gemäß § 60 Absatz 7 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 14], S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I/23, [Nr. 17], S. 21) wird bekanntgegeben, dass Herr Marcel Schmidt als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Hirschfeld, mit E-Mail vom 04.03.2026 erklärte, mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 8 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Hirschfeld aus Gründen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat zu verzichten. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Hirschfeld mit Wirkung des 04.03.2026. Spätestens mit Beginn seiner Amtszeit als Landrat verliert der Vertreter seinen Sitz in der Gemeindevertretung Hirschfeld.
Gemäß § 60 BbgKWahlG konnte festgestellt werden, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Hirschfeld auf die zweite Ersatzperson des Wahlvorschlages „Gemeinsam für Hirschfeld“, Herrn Mirco Nagel, übergegangen ist.
Herr Mirco Nagel hat am 09.03.2026 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin des Amtes Schradenland sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Gröden, den 10.03.2026