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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 4/2026
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Frühjahrsputz!!! Aufruf zur Straßenreinigung

Der Frühling hält Einzug und der Frühjahrsputz steht auch in unseren Gemeinden an.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist.

Nach der Straßenreinigungssatzung sind Fahrbahn und Gehweg grundsätzlich jeden Samstag durch den Eigentümer oder eine beauftragte Person zu reinigen. Dazu gehört insbesondere das Entfernen von Unkraut, Laub und sonstigem Unrat. Der anfallende Kehricht ist im Anschluss unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu beseitigen.

Sind Eigentümer auf beiden Straßenseiten zur Reinigung verpflichtet, so erstreckt sich diese jeweils bis zur Straßenmitte.

Die Reinigungspflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen, umfasst die Reinigungspflicht alle angrenzenden Straßen. Bei Eckgrundstücken ist der gesamte, das Grundstück umschließende Straßenbereich zu reinigen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild beizutragen.

Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass einige Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen entlang ihrer Grundstücksgrenzen nicht regelmäßig nachkommen. Dies stellt einen Verstoß gegen die geltenden Straßenreinigungssatzungen dar.

Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Weitere Kontrollen durch das Ordnungsamt sind vorgesehen.

Ordnungsamt
Amt Schradenland