Um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern werden mitunter Grünflächen zum Parken und Halten genutzt. Daher möchte das Ordnungsamt darauf hinweisen, dass Grünflächen keine Verkehrsflächen sind und daher nicht zum Halten und Parken genutzt werden dürfen. Entsprechend §12 StVO Abs. (4) ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wobei die Fahrbahn aber nicht zu verlassen ist.
Am 19.04.2023 war die „Polizeiliche Prävention Elbe-Elster“ wieder Gast im Amt Schradenland. Dazu machten sich, bei kühlen Temperaturen und Wind, Radfahrer aus allen Gemeinden des Amtes auf den Weg zur Amtsverwaltung in Gröden. Schnell bildete sich eine lange Schlange, so dass 39 Fahrräder codiert werden konnten. Vor allem Besitzer teurer E-Bikes nutzten das Angebot zur Kennzeichnung, was unter anderem Diebe abschrecken soll. Das Fahrrad mit einem sicheren Fahrradschloss an einem fest verankerten Gegenstand zu sichern, bleibt aber der beste Schutz vor Diebstahl.