Mit den ersten warmen Tagen dieses Jahres wurden vielerorts die Straßen in unseren Gemeinden gereinigt und vor immer mehr Grundstücken verschwindet der Sand und Split vom Winterdienst. Da dies noch nicht vor allen Grundstücken geschehen ist, hier die Erinnerung des Ordnungsamtes, mit der Entfernung von Schmutz, Unkraut und altem Laub dieser Verpflichtung nachzukommen. Diese ist mit den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden den Grundstückseigentümern entlang der Straßen auferlegt.
Achten Sie beim Parken bitte immer darauf, dass Sie vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen genug Abstand einhalten. Dort gilt die sog. 5-Meter-Zone. Gemessen wird der Abstand ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Zweck der Abstandsregelung ist es, anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht zu gewährleisten und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern.
Der Wald entlang des Schienenweges von Merzdorf in Richtung Frauenhain weist eine große Anzahl an abgestorbenen Ästen und Bäumen auf, die eine potentielle Gefahr für den Verkehr darstellen.
Das Ordnungsamt bittet die Waldbesitzer, ihren Wald zeitnah zu kontrollieren und wo nötig im Zuge ihrer Verkehrssicherungspflicht kranke und tote Bäume, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, zu beschneiden oder zu entfernen. Sollten Bäume auf die Straße stürzen, kommen mögliche Schadenersatzansprüche Geschädigter und ggf. auch Kosten für Einsätze der Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung auf die Waldbesitzer zu.