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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 5/2026
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Wiederholte Aufforderung zur Straßenreinigung und Beseitigung von Streugut

Das Amt Schradenland weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtungen im Bereich der Straßenreinigung und Verkehrssicherung hin.

Gemäß den geltenden Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden des Amtes Schradenland sind die Anlieger verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Straßenflächen regelmäßig zu reinigen. Hierzu gehört insbesondere die Beseitigung von Streugut (z. B. Sand, Splitt), das im Rahmen des Winterdienstes ausgebracht wurde.

Das Streugut ist nach Ende der Frostperiode bzw. sobald keine Glättegefahr mehr besteht, unverzüglich zu entfernen. Verbleibende Rückstände können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und zu Verschmutzungen von Straßenabläufen und der Kanalisation führen.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist sicherzustellen, dass sich die Gehwege und angrenzenden Flächen in einem verkehrssicheren Zustand befinden und keine Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Fahrzeugverkehr darstellen.

Die Einhaltung der Reinigungspflichten wird durch das Amt Schradenland ab dem Monat Mai 2026 verstärkt kontrolliert. Bei Verstößen können nach den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Das Amt Schradenland fordert alle Verpflichteten auf, die notwendigen Maßnahmen zu beachten und zeitnah umzusetzen.

Amt Schradenland
Ordnungsamt