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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 6/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können beantragt werde

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger seit 8. Mai freigeschaltet

Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks), können Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Referenzpreise:

1.

Heizöl:

71 ct/l (inkl. USt.)

60 ct/l (zzgl. USt.)

2.

Flüssiggas (LPG):

57 ct/l (inkl. USt.)

48 ct/l (zzgl. USt.)

3.

Holzpellets:

24 ct/kg (inkl. USt.)

22 ct/kg (zzgl. USt.)

4.

Holzhackschnitzel:

11 ct/kg (inkl. USt.)

9 ct/kg (zzgl. USt.)

5.

Holzbriketts:

28 ct/kg (inkl. USt.)

26 ct/kg (zzgl. USt.)

6.

Scheitholz:

85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)

79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)

7.

Kohle/Koks:

36 ct/kg (inkl. USt.)

Über den Online-Rechner der Kasse.Hamburg kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB/ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920 zur Verfügung.

Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Weitere Informationen:

MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen

ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

(Quelle: Pressemitteilungen ILB/MWAE)