Auf Grundlage des § 10 Abs.7, Landesjagdgesetz Brandenburg, sind alle Eigentümer/innen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft „Lauschika“ Großthiemig gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.
Die Genossenschaftsversammlung findet am Samstag, 3. August 2024, um 18:00 Uhr im Versammlungsraum der Sportlerklause in Großthiemig statt.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Erörterung der aktuellen Vorstandssituation |
| 3. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 4. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 5. | Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft |
| 6. | Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
| 7. | Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vorsteher |
| 8. | Vorstellung, Diskussion sowie Beschluss einer neuen Satzung |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages |
| 10. | Beratung und Wiederholung bereits gefasster Beschlüsse |
| 11. | Diskussion |
Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes können bis zum 19.07.2024 beim Notvorstand im Amt Schradenland, Frau Wilken, Großenhainer Straße 25 in Gröden eingereicht werden.
Zur Teilnahme bitte unbedingt den aktuellen Bescheid für die Gewässerunterhaltungsgebühren mitbringen zwecks Vorlage!
Auszug aus § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003
Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Amtsdirektor wahrgenommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.