In unseren Gemeinden kommt es immer häufiger dazu, dass es nach ergiebigen Regengüssen zu Überschwemmungen kommt. Doch wo ist die Ursache dafür zu suchen. Unsere Regenentwässerunssysteme sind vor einer langten Zeit erstellt worden, um öffentliche Straßen und Plätze zu entwässern, als man noch von einem hundertjährigen Regenereignis sprach, welches jetzt fast jährlich vorkommt.
Im Laufe der Jahre sind viele Gräben in den Ortslagen unter einer Pflasterfäche verschwunden. Die versiegelten Flächen haben sich vervielfacht. Die Kanalsysteme sind überlastet und führen in tiefer gelegenen Wohnbereichen zu Überschwemmungen.
Unsere Gemeinden sind in der Pflicht, die öffentlichen Flächen zu entwässern, aber es wird immer noch von einigen Grundstücken Regenwasser in den öffentlichen Raum eingeleitet. Und dies ist nicht gesetzeskonform.
Das Brandenburgische Wasserhaushaltsgesetz (§54) und das Brandenburgische Nachbarschaftsgesetz (§52) haben hier klare Vorgaben.
So heißt es u. a. „Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt.
Wir wollen an dieser Stelle nicht die Gesetzeskeule schwingen, sondern alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten eines Grundstücks bitten, zu prüfen, ob vom eigenen Grundstück Regenwasser abgeleitet wird. Wenn dies der Fall ist, nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, das dies verhindert wird.
Das Bauamt des Amtes Schradenland steht Ihnen zur Beratungen mit Lösungsvorschlägen, wie das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder aufgefangen werden kann, als Ansprechpartner zur Verfügung.