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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 9/2026
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zur Einhaltung der Regelungen für Rasengrabstätten auf dem Gemeindefriedhof in Merzdorf

Die Friedhofsverwaltung bittet Angehörige und Besucherinnen und Besucher um Beachtung der geltenden Regelungen zur Gestaltung und Pflege von Rasengrabstätten.

Auf Rasengrabstätten ist das Ablegen von Grab- und Blumenschmuck grundsätzlich nicht gestattet. Die Rasenflächen müssen für die regelmäßigen Pflege- und Mäharbeiten frei zugänglich bleiben. Abgelegter Schmuck behindert diese Arbeiten und kann dazu führen, dass die Pflege der Grabflächen nicht ordnungsgemäß und effizient durchgeführt werden kann.

Für das Ablegen von Blumen und Grabschmuck steht die dafür vorgesehene gepflasterte Fläche unter der Platane zur Verfügung. Angehörige haben dort die Möglichkeit, Blumen und persönlichen Grabschmuck in angemessener Weise abzulegen, ohne die Pflege der Rasengrabstätten zu beeinträchtigen.

Eine Ausnahme besteht unmittelbar nach einer Beisetzung bzw. Beerdigung und zum Totensonntag. Zu diesem Anlass können Blumen und vergleichbarer Grabschmuck vorübergehend abgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Entgegen den Vorgaben der Friedhofssatzung abgelegter Grabschmuck wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedhofes bzw. der Gemeinde entschädigungslos entfernt. Eine Aufbewahrung oder Rückgabe kann nicht gewährleistet werden. Die Friedhofsverwaltung bittet daher darum, die vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Gestaltung der Grabsteine die Vorgaben der Friedhofssatzung einzuhalten sind. Erhabene bzw. aufgesetzte Symboliken auf Grabsteinen sind nicht zulässig. Die Gestaltung der Grabstätten soll sich in das einheitliche und würdige Erscheinungsbild der Rasengrabfelder einfügen.

Die Friedhofsverwaltung ist sich bewusst, dass Blumen, persönliche Gegenstände und Symbole für Angehörige eine wichtige Bedeutung haben und Ausdruck der Trauer und Verbundenheit sein können. Gerade deshalb wird um Verständnis dafür gebeten, dass auf Rasengrabstätten besondere Gestaltungsvorgaben gelten. Diese dienen sowohl dem Erscheinungsbild der Anlage als auch der Sicherstellung einer fachgerechten und ungehinderten Pflege, die mit der Wahl dieser Grabstätte an den Friedhofsträger übertragen wurde.

Die Friedhofsverwaltung bedankt sich bei allen Angehörigen für ihre Rücksichtnahme und Unterstützung.