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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 1/2024
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

derzeit wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 vorbereitet. Im nächsten Stadtrat wird es dazu, nach entsprechender Vorberatung im Verwaltungsausschuss, eine erste Lesung geben. Bis zur Verabschiedung im kommenden Frühjahr muss sich aber das Gremium über die Rahmenbedingungen und Investitionen verständigen. Dazu werden durch die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreitet. Einige Maßnahmen gilt es jedoch aus dem Vorjahr fortzuführen. So betrifft das u.a. das Bauvorhaben Volkshaus oder den letzten Sanierungsabschnitt an der Turnhalle Kleinprießligk. Für neue Vorhaben, wie zum Beispiel vordringlich notwendige Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Brücken, müssen die zur Verfügung gestellten Fördermittel und die eigene Einnahmesituation betrachtet werden. Aber auch im Bereich der LEADER-Förderung eröffnen sich mit der neuen Förderperiode wieder zahlreiche Möglichkeiten.

Insbesondere der Antrag der Stadt Groitzsch vom September letzten Jahres zur Sanierung des AZUR wartet noch auf eine Aussage vom Fördermittelgeber Bund. Dabei hatte sich die Stadt Groitzsch bei dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben. Dieses einmalig aufgelegte Programm sollte ursprünglich über den kreditfinanzierten Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Da aber die Verwendung der Kredite aus Corona-Zeiten durch das Bundesverfassungsgericht untersagt wurde, ist derzeit nicht absehbar, wie der Bund jetzt damit verfährt. Leider herrscht diesbezüglich Funkstille aus Berlin. Zwischenzeitlich erreichte uns auch der endgültige Ablehnungsbescheid aus der sogenannten Braunkohlenförderung durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Lapidare Begründung: Es handelt sich überwiegend um den Erhalt einer bestehenden Einrichtung, arbeitsplatzschaffende Effekte oder ein Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur sind durch das Projekt nicht erkennbar. Sollte auch der erstgenannte Förderumstand nicht zum Tragen kommen, bliebe dann nur noch eine Förderung über die Stadtsanierung ab dem Jahr 2026.

Positiver sind da schon die Aussichten zur Ortsumgehung der Staatsstraße 65 südlich von Groitzsch. Auch hier war nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch die Finanzierungsfrage zu klären. Ursprünglich 2006 als Staatsstraße geplant übernahm dann die Stadt Groitzsch die Weiterplanung und damit die diesbezügliche Finanzierung des Vorhabens. Nachdem eine Einordnung in die Prioritätenliste auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Kommunale Straßenbudgets nicht möglich war, prüfte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), ob das Vorhaben nunmehr doch als Staatsstraßenplanungsprojekt „S 65 Verlegung südlich von Groitzsch“ realisiert werden kann. Es wurde eingeschätzt, dass eine Verlegung der S 65 im Stadtgebiet Groitzsch für den Freistaat Sachsen wirtschaftlich sinnvoller ist, als ein abschnittsweiser Ausbau der Ortsdurchfahrt. Nach Verkehrsfreigabe der neu verlegten Staatsstraße über das Kalte Feld, wahrscheinlich nach 2027, wird die Ortsdurchfahrt abgestuft und kann durch die Stadt Groitzsch schrittweise ausgebaut werden.

Seit Mitte November wird eine vollumfängliche Verfügbarkeit von Glasfaser in Groitzsch gewährleistet. Alle Tiefbauarbeiten sind abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren 10 von 12 POP-Ausbaucluster in Betrieb. POP Cluster 3 (Löbnitz, Gatzen und Auligk) sowie Cluster 1 (Innenstadt) folgten bis Ende November. Weiterhin waren im gesamten Gebiet der Stadt Groitzsch noch ca. 45 Haushalte in der nachträglichen Erschließung. Diese werden je nach Wetterlage bis Ende Februar abgeschlossen sein. Jedoch ist von den Nutzern zu beachten, dass die Terminierung der Anschaltung mitunter abhängig ist von den einzelnen Kündigungsfristen bei dem jeweiligen Altanbieter.

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze