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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 1/2025
Stadt Groitzsch
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​​​​​​​Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 11.12.2024

Beschluss 1/2024

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan und Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.

Beschluss 2/2024

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan und Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Fassung.

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Weiße-Elster“

Mit Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 18.12.2024 wird die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses Nr. 1/2024 vom 11.12.2024 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Haushalt des Jahres 2024 des Abwasserzweckverbandes „Weiße-Elster“ bestätigt.

Haushaltssatzung des AZV „Weiße-Elster“ für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 11.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Verbandsmitglieder voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

- Gesamtergebnis auf

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

- veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verbandsumlagen werden festgesetzt entsprechend § 12 und § 13 der Verbandssatzung vom 14.01.2015 auf:

1. als Betriebskostenumlage nach § 12 Absatz 2

2. als Finanzkostenumlage nach § 13 Absatz 2

Zwenkau, den 19.12.2024