in der letzten Sitzung informierte die Verwaltung den Stadtrat über den Halbjahresbericht zum Haushaltsjahr 2023 der Stadt Groitzsch. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet, über die Entwicklung und gegebenen Abweichungen vom Haushaltsplan zu berichten. Die Planung des Ergebnishaushaltes 2023 erfolgte im Rahmen des Doppelhaushaltes mit dem Haushaltsjahr 2022. Anfang dieses Jahres wurde ein Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2023 erarbeitet, welcher im April beschlossen wurde. Der Nachtrag führte zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um 692.400 Euro auf 905.500 Euro, welches vor allem auf höhere Gewerbesteuererträge und der allgemeinen Schlüsselzuweisung zurückzuführen ist. Gleichzeitig mussten aber 500.000 Euro Personalkosten zusätzlich aufgewandt werden. Ursächlich dafür waren Tarifsteigerungen bzw. die Ausreichung der Einmalzahlung im öffentlichen Dienst und ein erhöhter Betreuungsbedarf im Kita-Bereich. Weiterhin machte die starke Inflation eine Anpassung der Sach- und Dienstleistungen notwendig. Die bereits im August 2022 durch den Kämmerer verhängte Haushaltssperre galt weiter fort und half Einsparpotenziale zu generieren. Die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führte ebenso zu einem Aufwuchs des Zahlungsmittelsaldos um fast 700.000 Euro auf über 1,7 Mio. Euro. Geschuldet der umfangreichen Bauinvestitionen mussten auch hier die Mittel um 1,6 Mio. Euro aufgestockt werden. Davon entfielen 1,1 Mio. Euro auf die Stadtsanierung und 0,5 Mio. Euro auf den Straßen- und Brückenbau. Diese baulichen Ausgaben wurden mit 0,93 Mio. Euro Fördermitteln flankiert. Somit werden laut Nachtragsplan ca. 5,4 Mio. Euro für Investitionen im laufenden Jahr verwandt. Bei den Grundsteuern sind keine wesentlichen Änderungen ersichtlich. Die Gewerbesteuereinnahmen hingegen sind im Vergleich zu den Vorjahren 2020/2021 von für beide Jahre 1,0 Mio. Euro auf jetzt mehr als 5,0 Mio. Euro im Zeitraum des Doppelhaushaltes angewachsen. So schön dieser Trend ist, kann es uns dennoch zukünftig Probleme bereiten. Sollten die Gewerbesteuererträge in den kommenden Jahren wieder sinken, kann dies nur verzögert durch Schlüsselzuweisungen abgefedert werden. Dies könnte eine liquide Notlage verursachen. Die größte Position bei den Zuweisungen und Zulagen stellt die allgemeine Schlüsselzuweisung dar, welche mit über 5,0 Mio. Euro noch nie so hoch ausgefallen ist. Dennoch machen der Stadt Groitzsch im Aufwandsbereich neben den größeren Personalausgaben auch die gestiegenen Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Grundstücke zu schaffen. Stark gestiegene Kosten für Material, Dienstleistungsarbeiten oder Handwerker treffen auch den städtischen Haushalt. Der Schuldenstand lag zum 30.06.2023 bei 1,99 Mio. Euro und somit bei 265 Euro je Einwohner. Somit sank im Vergleich zum Vorjahr der Schuldenstand pro Kopf um 33 Euro. Damit wird die Absenkung des Schuldenstandes weiter vorangetrieben und es wurden alle Kredite voll bedient. Die Liquidität der Stadt stellt sich momentan gut dar. Kreditaufnahmen waren nicht geplant und sind auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres nicht notwendig.
Im Verlauf des letzten Kreistages informierte der Landrat über den Stand der Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten im Landkreis Leipzig. So sind die Zuweisungszahlen seit April dieses Jahres gleich geblieben mit ca. 170 Personen pro Monat. Jedoch fordert die Landesdirektion kontinuierlich zur Bereitstellung von weiteren Kapazitäten auf. Begründet wird dies mit erhöhten Belegungsquoten in den Aufnahmeeinrichtungen. Für das laufende Jahr rechnet der Landkreis mit rund 2.000 neu zugewiesenen Personen. Die Kapazitäten in den bestehenden Gemeinschaftsunterkünften konnten seit September 2023 aufgrund der Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Böhlen auf 1.613 Plätze angehoben werden. Im dezentralen Wohnraum hält der Landkreis 1.521 Plätze vor. In der Betrachtung der Personengruppen, die gegenwärtig in dem vom Landkreis bereitgestellten Plätzen untergebracht sind, ergibt sich eine relativ hohe Quote an anerkannten Flüchtlingen und ukrainischen Kriegsvertriebenen. Diese befinden sich im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) II und könnten somit selber eine Wohnung anmieten. Dies ist dringend notwendig, um die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften für neue Flüchtlinge freizulenken. Das gelingt derzeit recht gut, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Eröffnung einer weiteren GU nicht erforderlich scheint. Somit musste der Beschluss zum Kauf des ehemaligen Arbeiterwohnhotels in Deutzen bislang durch die Kreisverwaltung nicht vollzogen werden. Jedoch der bestehende Betreibervertrag zur GU in Markranstädt wurde nicht gekündigt und unverändert weitergeführt. Da die Unterbringungs- und Integrationsmöglichkeiten nahezu erschöpft sind, wurde von Seiten der Landkreise, Städte und Gemeinden bereits mehrfach die Forderung an die Bundesregierung gestellt, die weitere Zuwanderung von Schutzsuchenden zu begrenzen und zu steuern, beispielsweise durch eine Zurückweisung an den Grenzen oder eine gleichmäßigere Verteilung in Europa.
Der Stadtrat verabschiedete kürzlich einen neuen Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Groitzsch. Ziel dabei ist es eine sachgerechte und bedarfsorientierte Nachweisführung für die zukünftige Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr zu erhalten. Er stellt die Grundlage zur Beantragung von Fachfördermitteln dar. Also ohne aktuellen und somit fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplan keine Fördermittel im Brandschutz und Rettungswesen. Das Papier umfasst 170 Seiten und analysiert den Ist-Zustand unserer Feuerwehr und beschreibt den zukünftigen optimalen Soll-Zustand. Dabei wurden nicht nur die Einsatzbereitschaft und die Qualität der kompletten Ausrüstung, von Einsatzbekleidung bis zu den Einsatzfahrzeugen, sondern auch die baulichen Rahmenbedingungen betrachtet. Aber auch die gesetzlich vorgegebenen Ausrückezeiten wurden bewertet. Anhand des Papieres kann jetzt noch zielgerichteter der Bedarf an Personal und Material für die Zukunft nachgewiesen werden.
Mitte August 2021 wurden der Stadt Groitzsch die Fördermittelbescheide zur Umgestaltung der Dorfplätze Audigast und Gatzen aus dem Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ ausgehändigt. Nachdem der Dorfplatz in Gatzen im vergangenen Jahr erneuert und seiner Bestimmung übergeben werden konnte, wurde der Ortskern in Audigast kürzlich fertiggestellt und im Beisein des Landrates feierlich übergeben. Dabei wurde vom Freistaat Sachsen ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 222.000 Euro bei einer förderfähigen Ausgabe von ursprünglich 296.000 Euro ausgereicht. Die Gesamtkosten einschließlich der Baunebenleistungen, wie Planung und Vermessung, lagen nach erfolgter Ausschreibung bei 423.000 Euro. Damit einher ging auch eine Erhöhung des Eigenanteils der Stadt Groitzsch. Der Fördermittelanteil sank damit von 75 % auf ca. 52,5 %. Gestützt wurde der städtische Eigenanteil mit ca. 95.000 Euro aus den zugewiesenen Mitteln des Straßenbaubudgets.