Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Hinblick auf die kommende kalte Jahreszeit möchten wir an dieser Stelle bereits an die Verpflichtung des Schneeräumens und Bestreuen der Gehwege erinnern. Lt. Satzung sind Fuß- und Gehwege grundsätzlich so von Schnee und Eis zu beräumen oder abzustumpfen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist. Es ist mindestens auf eine Breite von 1,50 m zu räumen. Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Zudem möchten wir Sie bitten, Fahrzeuge so abzustellen, dass Räumfahrzeuge problemlos die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis befreien können.