Mit der seit 10/2025 eingeführten Plausibilitätsprüfung im Zahlungsverkehr (Abgleich des Empfängers mit dem Kontoinhaber) kann es für Sie bei Zahlung der Abwassergebühren an den AZV "Weiße-Elster" zu Schwierigkeiten kommen, weil Empfänger und Kontoinhaber nicht übereinstimmen.
Die auf unseren Gebührenbescheiden für Abwasser und auf unseren Bescheiden über Mobile Entsorgung und weiteren Dokumenten angegebenen Bankverbindungen sind gültig. Bitte geben Sie jedoch den Empfänger für diese Abwassergebühren wie folgt an:
| * | bei Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle zum Kommunalgebiet Zwenkau: |
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| Stadt Zwenkau |
| * | bei Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle zum Kommunalgebiet Pegau: |
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| Stadt Pegau |
| * | bei Zuordnungen Ihrer Verbrauchsstelle zum Kommunalgebiet Groitzsch: |
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| Stadt Groitzsch |
| * | bei Zuordnungen Ihrer Verbrauchsstelle zum Kommunalgebiet Elstertrebnitz: |
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| Gemeinde Elstertrebnitz |
Vielen Dank!