Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung der Verwaltung soll ab dem Jahr 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden eingestellt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter
www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.