wie ich bereits im Amtsblatt Oktober des vorigen Jahres an gleicher Stelle mitgeteilt habe, hatten sich der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene über die Aufteilung der Mittel aus dem Sondervermögen geeinigt. In den nächsten zwölf Jahren werden dem Freistaat Sachsen vom Bund 4.838 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Sachsenfondgesetz (SaFoG) schaffte der Freistaat im Juni 2025 die Rechtsgrundlage zur Mittelverwendung. Bislang befand sich die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft aus Mitteln des Sondervermögens „Sachsenfond“ noch im Abstimmungsverfahren und soll demnächst im Kabinett beschlossen werden. Von den oben genannten Mitteln entfallen auf den Landkreis Leipzig zunächst aus dem Kommunalbudget 2025-2028 insgesamt 37,36 Mio. Euro. Davon sollen dem Landkreis 31,5% entspricht 11,76 Mio. Euro und somit ca. 2,94 Mio. Euro pro Jahr zufließen. Die verbleibenden 25,6 Mio. Euro entfallen auf die 30 Städte und Gemeinden im Landkreis. Dort soll eine Verteilung nach Einwohnern aufgeschlüsselt werden. Die Stadt Groitzsch könnte dann insgesamt maximal 2,16 Mio. Euro in zwölf Jahren und in drei Tranchen erhalten. Da nicht gleich alle Kommunen im ersten Auszahlungsdrittel ihr Budget in Anspruch nehmen können, bleibt nunmehr die Verständigung der Städte und Gemeinden im Rahmen des Kreisverbandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages abzuwarten. Ideal wäre für die Stadt Groitzsch ein Teil der Mittel zur Finanzierung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) zu nutzen. Ob dies so gelingt, bleibt vor dem Hintergrund der noch unklaren Ausgangslage abzuwarten. Für die Stadt Groitzsch entscheidet letztendlich aber der Stadtrat über die Verwendung der Sondermittel. Auch darüber gilt es sich zu verständigen.
Ab dem kommenden Schuljahr möchte sich die Oberschule Groitzsch an der Durchführung des besonderen Bildungsweges „Produktives Lernen“ beteiligen. Bislang haben sich zehn Schulen im Freistaat für diese weitere Möglichkeit der Beschulung entschieden und erfolgreich praktiziert. Produktives Lernen ist ein besonderer zweijähriger Bildungsweg in den Klassenstufen 8 und 9 des Hauptschulbildungsganges für Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen und wird dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Ziel ist es, diese Schüler mit einem stärker praxisbezogenen Bildungsangebot zu einem Abschluss zu führen und sie bei der Entwicklung konkreter beruflicher und schulischer Anschlussperspektiven zu unterstützen. Das Produktive Lernen verbindet Tätigkeiten an selbst gewählten Praxisplätzen in Unternehmen mit dem fachbezogenen, fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernen in der Schule. Dazu ist es notwendig für diese Klasse einen gesonderten Klassenraum mit Lehrerzimmer zu schaffen. Da die räumlichen Kapazitäten in der Oberschule ausgereizt sind, wird angestrebt dafür bis zum Schuljahresbeginn Räume in der ehemaligen Berufsschule in der Altenburger Straße herzurichten. Vorher sind jedoch planerische Aufgaben zu erfüllen, um nach Einreichung des Bauantrages eine Baugenehmigung zu erhalten. Erst dann kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Unlängst war in der Presse ein Artikel zu lesen unter der Überschrift „Hoffen auf Fördergelder“. Inhaltlich wurde ausgeführt, dass sich zahlreiche Kommunen aus unserem Landkreis am Bundesprogramm für Sportstättenprojekte beteiligt haben. 32 Anträge wurden gestellt, wobei einige Kommunen bis zu sechs Projekte eingereicht haben. Eigentlich ein hoffnungsloses Unterfangen, denn nur eine „Sportmilliarde“ steht zur Verfügung und bundesweit wurden Anträge im Wert von über 7,5 Milliarden Euro gestellt. Die Stadt Groitzsch hat sich aus zwei Gründen nicht an diesem Windhunderennen beteiligt. Zum einen sind unsere Sportstätten in einem guten bis sehr guten Zustand, auch wenn kleinere Wünsche immer bestehen, hier aber nicht hätten platziert werden können. Und des Weiteren wäre die Sanierung unseres AZUR nicht förderfähig gewesen, da nur klassische Sportstätten bedacht werden sollen. Bisherige Förderanträge erhielten ja stets eine Absage. Dennoch zeigt der eben geschilderte Vorgang, dass ein immenser Bedarf an Sanierung und Neuerrichtung von Sportstätten in unserem Land besteht und weder der Bund noch die Länder ansatzweise in der Lage und willens sind den Bedarf zu decken. Vielmehr lässt man mit solchen medienwirksamen Inszenierungen die Menschen glauben, dass man ernsthaft an Lösungen arbeitet und die Kommunen unterstützt. Ich habe mittlerweile daran große Zweifel. Denn egal ob es um Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen geht oder Gelder für den Strukturwandel angedacht sind, die Kommunen werden nicht oder nur unzureichend bedacht und gleichzeitig mit vorgegaukelten Fördergeldern wie die Sau zum Trog gelockt. Bund und Länder wären gut beraten sich den Artikel 72 Abs.2 des Grundgesetzes wieder einmal vor Augen zu führen. Er beschreibt das gleichwertige Lebensverhältnisse ein zentrales Verfassungsziel sind. Dies ist aber mit der derzeitigen Förderpolitik nicht in Einklang zu bringen. Ich hoffe für die antragstellenden Kommunen in unserem Landkreis, dass sie ein Teil der Sportförderung abbekommen, obwohl die Voraussetzungen dafür denkbar schlecht sind. So wird nämlich unterschwellig geäußert, dass hier nur ein direkter Draht in den Haushaltsausschuss des Bundestages zum Erfolg führen kann. Davon sind wir in unserem Landkreis aber leider seit einigen Jahren weit entfernt.
Der Hinweis in meinem „Wissenswerten“ vom Februar über die derzeit ausbleibende Erschließung von neuen Wohnbaugebieten, wird jetzt durch eine Statistik über die eingegangenen Bauanträge der Stadt Groitzsch für die Jahre 1990 bis 2025 bestätigt. Sind in Spitzenzeiten 45 (1998) oder 39 (1997) und selbst 34 Anträge noch in 2004 zumeist auf die Errichtung von Eigenheimen eingegangen, sank die Zahl in den letzten drei Jahren dramatisch auf bis zu 2 Anträge im vorigen Jahr. Die Gründe dürften hinlänglich bekannt und weitestgehend auf die angespannte wirtschaftliche Lage, die hohe Inflation und damit die steigenden Kosten in allen Bereichen zurückzuführen sein.