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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 4/2023
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Stadtratssitzung verabschiedete der Stadtrat einen Nachtragshaushalt für die Stadt Groitzsch. Dies ist notwendig geworden, nachdem es zu erheblichen Differenzen, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben, im Gegensatz zum ursprünglichen Doppelhaushalt gekommen ist. Ursächlich dafür waren hauptsächlich steigende Energiepreise und die Verteuerung von Leistungen in so gut wie allen Bereichen, ausgelöst durch den Ukrainekrieg und der damit einhergehenden Energiekrise. Zusätzlich erwartet auch die Stadt Groitzsch durch den anstehenden Tarifabschluss erhebliche Mehrkosten im Bereich der Personalausgaben. Glücklicherweise sind aber auch erhöhte Einnahmen im Bereich der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Dies zieht aber wiederum eine höhere Kreisumlage nach sich und bedeutet dort wieder erhöhte Ausgaben. Unterm Strich muss die seit vorigem Jahr geltende Haushaltssperre auch noch in diesem Jahr fortgeführt werden und es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Jahres ein weiterer Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht werden muss. Alle Investitionsvorhaben, welche mit Fördermitteln untersetzt sind, werden aber unverändert realisiert. Dies betrifft z. B. das Bauvorhaben Volkshaus, die Fertigstellung des Museumskomplexes, die Erneuerung des Dorfplatzes in Audigast oder der Ersatzneubau für den Durchlass der Schlumper in Großpriesligk sowie Investitionen in die Schulen und Anschaffungen für die Feuerwehren. Es muss auch für den Nachtragshaushalt kein Kredit aufgenommen werden, ganz im Gegenteil, die Kredittilgung wird kontinuierlich fortgesetzt, sodass sich die Pro-Kopf-Verschuldung bis zum Jahresende auf 249 Euro pro Einwohner absenken wird.

In den Osterferien konnte endlich der Fahrstuhl an das Gebäude der Oberschule angebaut werden. Damit verfügen jetzt alle drei Groitzscher Schulen über einen barrierefreien Zugang. Bereits im vergangenen Jahr wurde die entsprechende Baugenehmigung erteilt, die geplante Errichtung mit dem Denkmalschutzamt abgesprochen und begonnen die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Über das Förderprogramm „Schulinvest“ werden dafür 182.000 Euro an Zuschüssen ausgereicht bei Gesamtausgaben in Höhe von ca. 250.000 Euro.

Nutzer, welche das Fitness- und Wellnesscenter AZUR regelmäßig besuchen, werden schon länger festgestellt haben, dass sich die Einrichtung in Teilen in einem stark sanierungswürdigen Zustand befindet. Nach einer über zwanzigjährigen fast täglichen Nutzung kann dies als nicht ungewöhnlich bezeichnet werden. Insbesondere die Gebäudeteile, welche unmittelbar mit dem Nassbereich in Verbindung stehen, sind einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt. So führte dies zu Feuchteschäden, welche zum Beispiel das Dämmvermögen der Außenfassade beeinträchtigen. Aber auch andere Bauteile müssten, um Energiekosten zu senken, ersetzt werden. Nun ist es nicht so, dass in den vergangenen zwanzig Jahren keine Investitionen in das AZUR vorgenommen wurden. So wurde die alte Gasheizung im Jahre 2017 durch ein Blockheizkraftwerk ersetzt, welches seitdem nicht nur das AZUR mit Strom versorgt, sondern auch ins Stromnetz einspeist. Weiterhin wurde das AZUR im Jahre 2005 um einen Kursraum im Dachgeschoss erweitert und auch die Fitnessgeräte später nach Bedarf vervollständigt oder ausgetauscht. Dennoch ist das Gebäude jetzt an einem Punkt angelangt, wo nur noch größere Investitionen einen Bestand auch für die Zukunft sichern können. Insbesondere die Energieeinsparung und eine mögliche Klimaneutralität sind dabei vordergründiges Ziel. Leider sind entsprechende Förderprogramme derzeit nicht verfügbar oder so ausgelegt, dass die Höhe der Eigenmittel unser Budget übersteigen würde. Gleiches gilt für die Fördermöglichkeiten des Denkmalschutzes. Die Hoffnung aus Mittel des Strukturwandels einen Zuschuss von 90 % zu erhalten, haben sich leider zerschlagen. So teilten mir Vertreter der Sächsischen Agentur für Strukturwandel (SAS) mit, dass eine Förderung des AZUR nicht in das Raster der Förderkriterien passt, da es sich hierbei nur um eine Sanierung eines bestehenden Objektes handelt. Mein Argument, dass damit aber auch Arbeitsplätze erhalten werden und dies in der Förderrichtlinie auch so verankert ist, konnte am Ende nicht überzeugen. Wie kann es aber nun mit dem Gebäude weitergehen oder welche Möglichkeiten bestehen noch? Aus heutiger Sicht könnte nur ein weiterer Förderantrag im Programm des Städtebaus hier Abhilfe schaffen. Dazu sind aber wieder einige Hürden zu nehmen. So müsste das Objekt wieder in den Umgriff des Sanierungsgebietes aufgenommen werden. Jedoch gibt es Signale aus Dresden, welche generelle Erweiterungen von Sanierungsgebieten kritisch sehen. Dies ist zu klären. Sollte das Regionalministerium hierzu grünes Licht geben und der Stadtrat einer Erweiterung zustimmen, könnten die Fördermittel ähnlich wie bei der Sanierung des Volkshauses zur Anwendung kommen. Mit einer Zweidrittel-Förderquote von Bund und Land wäre hier schon viel geholfen. Vom zeitlichen Ablauf könnte sich diese Maßnahme nahtlos an das Vorhaben Volkshaus anschließen, welches 2025 fertiggestellt sein wird. So sollten die nächsten beiden Jahre genutzt werden, um die Kernsanierung des Gebäudes vorzubereiten. Aber vielleicht erlässt auch die Bundesregierung zwischenzeitlich ein Förderprogramm was noch zielgerichteter für unser Vorhaben angewandt werden könnte? Darauf warten können wir jedoch nicht!

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze