am 4. Mai findet deutschlandweit der Tag der Städtebauförderung statt. Städte und Gemeinden können an diesem Tag über ihre Projekte, Planungen und Erfolge der Städtebauförderung informieren. Im vergangenen Jahr wurde in Groitzsch im Rahmen des Tages der Städtebauförderung unser umfänglich sanierter Museumskomplex vorgestellt und wiedereröffnet. In diesem Jahr soll ein Blick in das Volkshaus ermöglicht werden. Die Rohbauarbeiten sind fast abgeschlossen und die Dacheindeckung konnte beginnen. In Kürze wird der Innenausbau starten. Anhand von Schautafeln werden die Ansichten, die neue Raumaufteilung und die Platzkapazitäten aufgezeigt. Alle interessierten Gäste sind eingeladen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr das Objekt zu erkunden. Für Fragen zum Vorhaben oder zur Städtebauförderung allgemein stehen Vertreter der Stadtverwaltung und unseres Sanierungsträgers DSK zur Verfügung.
Der Stadtrat beschloss in einer seiner letzten Sitzungen den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Freistaat Sachsen. Darin wird geregelt, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Leipzig das Vorhaben kommunale Verbindungsstraße zwischen der S 65 und der B 176 für die Stadt Groitzsch als Geschäftsbesorger realisiert. Da die Maßnahme schon planfestgestellt ist, kann das Landesamt nunmehr zügig im Namen der Stadt Groitzsch den Grunderwerb und die Bautätigkeiten anschieben. Voraussetzung dafür ist aber noch eine Einordnung des Vorhabens als Einzelmaßnahme in den Landeshaushalt und der damit einhergehenden Bereitstellung der Finanzierung durch den Freistaat Sachsen. Sollte dies alles reibungslos vonstattengehen, könnte eine Verkehrsfreigabe frühestens in 2027 erfolgen.
Die Stadtverwaltung strebt an, dass zum Mühlradfest am 8. Juni das neu gebaute Mühlrad an der Stadtmühle seiner Bestimmung übergeben werden kann. Mit dem Vorhaben „Begegnungsstätte Stadtmühle - Sanierung Mühlenrad“ hatte sich die Stadt Groitzsch am 8. Aufruf für „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ beteiligt. Grund dafür war die Erneuerung des nach 25-jähriger Nutzung stark verschlissenen Mühlrades. Nachdem die Zusage aus dem LEADER-Fördertopf über knapp 27.000 Euro eingegangen war, konnte der Auftrag in Höhe von 47.200 Euro an einen Mühlenradbauer aus dem sächsischen Mulda im Erzgebirge erteilt werden. Dabei waren neben den klassischen Holzbauarbeiten auch Stahlarbeiten z.B. an der Welle zu verrichten. Mittlerweile ist die Herstellung abgeschlossen und der Einbau erfolgte Anfang April. Interessant dabei war die Montage des ca. 4 Meter im Durchmesser bestehenden Bauteiles aus Lerchenholz. Die durchaus berechtigte Frage, warum das bislang reine Schauobjekt Mühlrad nicht zur Energiegewinnung z. B. für den Eigenbedarf in der Stadtmühle genutzt wird, ist schnell beantwortet. Bei einer Gewinnabsicht im Zuge des Einsatzes des Mühlrades, wäre die Förderung über LEADER nicht möglich gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Die Grundsteuer kann jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Ziel der Stadt Groitzsch ist es, die Grundsteuerreform so zu gestalten, dass sie ab dem kommenden Jahr im Vergleich zum laufenden Jahr insgesamt aufkommensneutral ist. Dies soll durch eine entsprechende Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer erreicht werden, welche sich an dem Nivellierungshebesatz des Freistaates Sachsen ausrichtet. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass die Grundsteuer für den einzelnen Grundstückseigentümer gleichbleibt. Die Grundsteuerreform soll ja gerade eine Aktualisierung der Grundstückswerte herbeiführen und zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es unvermeidlich, dass ein Teil der Grundstückseigentümer künftig höher belastet wird als heute, ein anderer Teil dagegen weniger Grundsteuer zahlen muss.
Wie gestaltet sich nun dieser Prozess für Groitzsch? Bis Anfang 2023 mussten alle Grundstückseigentümer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes gegenüber dem Finanzamt abgeben, welches die Bewertung mittels Festsetzungsbescheids über Einheitswert und Grundsteuermessbetrag an den Eigentümer übermittelte. Diese Informationen wurden der Stadt Groitzsch später digital zur Verfügung gestellt. Zur Bestimmung der neuen Grundsteuerhebesätze muss nun die Stadt Groitzsch alle Datensätze einzeln in das Veranlagungsprogramm einpflegen. Dies ist ein enormer Zeitaufwand. Zudem war der Stadtverwaltung diese Einpflegung erst ab März 2024 möglich, weil bis dahin noch die von den Städten und Gemeinden benutzte Software umgestellt werden musste. Den Hebesatz können wir dann bestimmen, wenn der überwiegende Teil der Datensätze im System erfasst ist. Damit rechnen wir im August/September 2024. Abschätzen lässt sich das schwer, da dies neben der eigentlichen Arbeit zusätzlich abgeleistet werden muss. Der neue Hebesatz wird vom Stadtrat durch eine Hebesatzsatzung beschlossen. Dies wird für Ende des 3. Quartals bis Mitte des 4. Quartals angestrebt. Danach erstellt die Stadtverwaltung die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025.