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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 4/2026
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die angespannte wirtschaftliche Lage in unserem Land hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes und der Länder. In deren Folge werden Investitionen und Anschaffungen der staatlichen und auch kommunalen Ebene auf ein notwendiges Maß reduziert. Viele Städte und Gemeinden spüren dies an der rückläufigen Bereitstellung von Fördermitteln. Diese werden meist nicht nur der Höhe nach, sondern weitestgehend auch in ihrem Umfang reduziert oder gar ganz gestrichen. Dennoch bemüht sich die Stadt Groitzsch auch weiterhin, notwendige und wichtige Investitionen zu realisieren. Ein wichtiger Baustein dafür waren in den letzten Jahren hierfür auch die Fördermittel der EU, auch wenn diese in ihrem Umfang stetig rückläufig waren. So erfolgt im April wieder ein Aufruf der LEADER-Region Südraum Leipzig mit ihren 14 Kommunen. Neben dem eigentlichen LEADER-Programm besteht auch die Möglichkeit im Regionalbudget, in einem Ideenwettbewerb oder über das Programm „Vitale Dorfkerne“ Fördermittel zu erhalten. Im Letzteren versucht die Stadt Groitzsch, den Ausbau des Schützenplatzes mit 70% gefördert zu bekommen. Errichtet werden sollen dort 75 geordnete Parkplätze, Fahrradstellplätze, Stellplätze für Wohnmobile und Bereiche zur temporären Nutzung für Gastspiele von Zirkussen oder Schaustellern. Aber auch andere kleinere Fördervorhaben sind zur Beantragung angedacht. So die Erneuerung der Sitzbänke auf der Wiprechtsburg oder eventuell die Sanierung des Kneippbeckens in der Kita „Spatzennest“. Da das Budget für das laufende Jahr auf maximal 1,7 Mio. Euro begrenzt ist und 14 Kommunen zugreifen können, bleibt aber abzuwarten ob und was letztendlich an Maßnahmen für Groitzsch herausspringen könnte.

In der jüngsten Stadtratssitzung wurde unter anderem auch der Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Ergebnishaushalt weist dabei Aufwendungen in Höhe von fast 18 Mio. Euro auf. Erstmalig seit 2016 musste wieder ein Kredit zur Deckung der Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufgenommen werden. Ursächlich dafür sind insbesondere sinkende Steuereinnahmen und verminderte Schlüsselzuweisungen, welche steigenden Kosten bei eingekauften Dienstleistungen für Wartungen und Instandhaltungen, gestiegener Kreisumlage und einem erhöhten Personalaufwand gegenüberstehen. Darüber hinaus sind letzte Aufwendungen für das Bauvorhaben Volkshaus abzufinanzieren. Natürlich sind auch wieder Investitionen eingeplant. Neben den im ersten Absatz genannten Vorhaben sind das insbesondere Straßenbaumaßnahmen in Großstolpen und Kobschütz, weitere Sanierungsarbeiten im AZUR (Erneuerung des Fahrstuhls) oder die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges HLF 20.

Die neuen Schülerzahlen für das bevorstehende Schuljahr 2026/2027 sind für unsere Bildungseinrichtungen bekannt gegeben worden. Im Ergebnis erfüllen auch im nächsten Schuljahr wieder alle drei Schulen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestschülerzahlen. So haben sich an der Grundschule 64 potenzielle Schulanfänger (66 in 2025 und 71 in 2024) registrieren lassen. Damit bleibt es bei einer durchgängigen Dreizügigkeit in dieser Einrichtung. In der Oberschule kamen bislang 52 neue Fünftklässler zur Anmeldung (60 in 2025 und 52 in 2024) und somit könnte es hier zu einer Zweizügigkeit kommen. Dies würde zumindest helfen, die angespannte Raumsituation nicht weiter zu verschärfen. Am Wiprecht-Gymnasium werden ab August 133 neue „Wiprechtianer“ (115 in 2025 und 126 in 2024) und damit doppelt so viel wie noch vor neun Jahren in wieder fünf zu bildenden Klassen dem Abitur zugeführt. Mittlerweile stößt auch dieses Schulhaus an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen. Die diesjährigen Anmeldezahlen am Wiprecht-Gymnasium sind die zweithöchsten im Landkreis, nur Markkleeberg weist mit 142 Schülern mehr Anmeldungen auf.

Hinsichtlich der geplanten Ortsumgehungsstraße der S 65 zwischen der S 65 und der B 176 über das Kalte Feld kommt seitens des Freistaates wieder Bewegung in die Angelegenheit. So wurde jetzt ein Änderungsplanfeststellungsverfahren für das Vorhaben durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) initiiert. Hintergrund ist, dass nunmehr doch der Freistaat Sachsen die Realisierung und damit Finanzierung der Umgehungsstraße allein bewerkstelligen wird. Aus Sicht des Freistaates Sachsen ist eine Verlegung der Staatsstraße 65 wirtschaftlich sinnvoller als der ursprünglich geplante abschnittsweise Ausbau der Alttrasse und daher von hoher Bedeutung. Der nunmehr schon bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss vom 1. November 2022 erfährt dadurch eine erste Änderung. Diese beinhaltet nicht die technische Planung, diese ist bereits abgeschlossen, sondern lediglich die Änderung des Vorhabensträger von Stadt Groitzsch zu Freistaat Sachsen und damit der Straßenkategorie von kommunaler zu Staatsstraße. Die dafür notwendigen Kosten sind im aktuellen Doppelhaushalt des Freistaates schon als Verpflichtungsermächtigung verankert und müssen nicht von der Stadt Groitzsch getragen werden. Leider ist jedoch der Zeitpunkt der Realisierung immer noch offen und richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Freistaates Sachsen. Somit ist nicht vor dem nächsten Doppelhaushalt damit zu rechnen. Der Freistaat schätzt die kompletten Kosten des Vorhabens auf ca. 2,867 Mio. Euro ein.

 

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze