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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 5/2026
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ein Problem, welches in den letzten Wochen und Monaten landesweit für große Emotionen gesorgt hat und auch zukünftig ein Streitthema für viele Betroffene sein wird, ist die Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Im vorigen Jahr berichtete ich mehrfach an gleicher Stelle, so auch über die Stellungnahme der Stadt Groitzsch zur Teilfortschreibung des Regionalplanes im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da zwischenzeitlich der Freistaat Sachsen das Ziel eines Flächenbeitragswertes für die Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung von 2% auf 1,3% abgesenkt hat, werden nunmehr alle Kommunen nochmals aufgefordert eine neuerliche Stellungnahme abzugeben. Für die Stadt Groitzsch gibt es an einem zentralen Punkt eine Änderung. So soll der ursprünglich geplante Anteil der Gemeindefläche für Windräder von 9,4% auf 5,6% und somit 390,17 ha abgesenkt werden. Dies ist erst einmal positiv und es bleibt abzuwarten, an welcher Stelle sich diese Reduzierung dann konkret auswirken soll. Laut Entwurfsplanung kommt es hauptsächlich zu einer Reduzierung der geplanten Windvorranggebiete in Breunsdorf und Käferhain. Zumindest wird damit aber ein zentraler Punkt unserer Stellungnahme erfüllt, nämlich dass ein Überschreiten des ursprünglich avisierten Flächenanteils von 9,4% gänzlich ausgeschlossen werden soll.

Mittlerweile sind auch die ersten großen Windräder in Betrieb gegangen, so auf sachsen-anhaltinischem Gebiet in Langendorf, oder befinden sich in der Errichtung wie in Breunsdorf, entlang der B 176. Auch wenn sich die fünf Windräder in Langendorf nicht in Sachsen befinden, erhält die Stadt Groitzsch jährlich für mindestens 20 Jahre eine Zuwendung in der Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages abhängig von den tatsächlich eingespeisten Strommengen. Da beide oben genannten Windparks vor dem 31.12.2024 genehmigt wurden, erfolgt eine Beteiligung der räumlich betroffenen Kommunen ausschließlich auf bundesrechtlicher Grundlage nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im Ergebnis kann die Stadt Groitzsch über die Verwendung der Einnahmen im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben entscheiden. Das heißt, dass die Regelungen des sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes (EEErtrBetG) hier nicht greifen und somit nicht verbindlich sind. Insbesondere beträfe das die Vorgabe, dass die Hälfte der Einnahmen den räumlich unmittelbar betroffenen Ortsteilen für ausschließlich freiwillige Aufgaben zur Verfügung gestellt werden muss und jährlich dem Freistaat über die Verwendung Bericht zu erstatten sei. Dennoch kann der Stadtrat stets ein Verfahren wählen welches, angelehnt an das EEErtrBetG, die betroffenen Einwohner einbindet und die zuständigen Ortschaftsräte bitten Vorschläge zu unterbreiten. Eine abschließende Entscheidung über die Verwendung der Gelder trifft dann aber der Stadtrat, da die Mittel Bestandteil des Haushaltes sind und somit in seiner Kompetenz liegen. Da die ersten fünf Windräder des Windparks Breunsdorf wohl auch noch in diesem Jahr in Betrieb gehen werden, könnte es auch hier zu einer, wenn auch sehr geringen, Ausschüttung kommen. Mit geplanter Inbetriebnahme aller Windräder im Windpark Breunsdorf ab August 2027 würde dann am Ende des genannten Jahres auch dieser Ertrag anwachsen. Für beide Windparks ist die Unterzeichnung der dafür notwendigen Verträge mit den jeweiligen Betreibern in Vorbereitung. Erst wenn der Stadtrat diesem zustimmt, können seitens der Stadt die Verträge durch den Bürgermeister unterzeichnet werden. Beide Windparks unterliegen jedoch einer weiteren Besonderheit. Da die Genehmigung der Anlagen, wie schon erwähnt, noch vor dem 31.12.2024 erfolgt ist, beruhen die Zuwendungen an die Stadt Groitzsch auf rein freiwilliger Basis und somit sind diese Verträge nur bedingt bis gar nicht verhandelbar. Etwas anders gestaltet sich dann perspektivisch die Vertragsregelung bei geplanten weiteren Windparks, wie zum Beispiel beim Windpark Käferhain. Hier kommt Landesrecht und damit das EEErtrBetG dann voll zur Anwendung, mit allen Vorteilen für die unmittelbar betroffenen Anwohner, auch wenn diese die Nachteile der überdimensionalen Windmühlen nicht ansatzweise ausgleichen können.

Im vorletzten Amtsblatt informierte ich an gleicher Stelle über die durch den Bund ausgereichte „Sportmilliarde“. Leider sind meine Prophezeiungen eingetreten. Von dem vielbeschworenen Geldsegen ist wieder mal so gut wie nichts in unserer Region und damit auf der kommunalen Ebene angekommen. Von 300 aus Sachsen eingereichten Anträgen wurden nur sechs befürwortet. Davon jeweils ein Projekt für die Stadt Leipzig und eine Maßnahme für eine Kommune im Landkreis Nordsachsen, beide jeweils unterhalb einer Million Euro Förderung. Wie der Presse zu entnehmen war auch wohl nur deshalb, weil sich die hiesigen Bundestagsabgeordneten dafür im Haushaltsausschuss stark gemacht haben. Somit wurde der Mangel politisch verteilt. Der Landkreis Leipzig ist komplett leer ausgegangen, obwohl hier 32 Anträge gestellt wurden. Hoffnungen, welche bei den Vereinsmitgliedern und Sportlern dadurch geweckt wurden, münden jetzt in Enttäuschung und Frustration. Aber auch in den Rathäusern ist der Ärger über die zahlreichen Absagen nachvollziehbar. Wurden doch im Vorfeld jedes einzelnen Antrages Planungskosten verursacht, welche nun den Rundordner zum Opfer fallen. Mehr Ehrlichkeit und Transparenz im Umgang mit den öffentlichen Fördergeldern, alle gespeist aus Steuermitteln, wäre sicher angebracht. Bleibt am Ende die Frage, was ist schädlicher? Eine Absage von Förderanträgen, weil das Budget nicht reicht oder weil von Anfang an klar war, dass die Mittel bei Weitem den Bedarf nicht decken können. Das unbefriedigende Ergebnis dieses Förderaufrufes bestärkt mich in der Ansicht, dass die derzeit gewählte Art der Vergabe von Fördermitteln längst aus der Zeit gefallen ist und dringend einer Änderung bedarf.

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze