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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 6/2023
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Bundesrecht hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wozu auch die Stadt Groitzsch zählt, die Möglichkeit eröffnet, die Übergangsregelungen bezüglich des Umstiegs auf die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) für weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2024 in Anspruch zu nehmen. In der vorletzten Stadtratssitzung hat das Gremium beschlossen, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Was bedeutet das nun genau? Damit wird die Stadt Groitzsch erst zum 01.01.2025 umsatzsteuerrechtlich wie ein privatrechtliches Unternehmen behandelt. Somit werden ab diesem Datum Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage stets steuerbar und steuerpflichtig behandelt. Das bedeutet, dass die Stadt Groitzsch erst ab dem 01.01.2025 auf Leistungen, wie städtische Garagenpachten, Bauhofleistungen für Dritte, Feuerwehreinsätze, welche nicht dem hoheitlichen Bereich dienen, Verkäufe von z.B. Feuerholz, Souvenirs, Getränke und Lebensmittel zu Veranstaltungen, wie z. B. Feuerwehrfesten oder auch Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen, noch die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer hinzu addiert werden muss. Für den hoheitlichen Bereich, welches die hauptsächliche Aufgabe einer Gemeinde ausmacht und zu deren Leistungserfüllung diese ausschließlich auch bevollmächtigt ist, wird weiterhin keine Umsatzsteuer fällig. Dazu zählen alle Steuern (wie die Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer oder Hundesteuer) sowie Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z. B. Kindergartenbeiträge oder Abwassergebühren).

Am 18. September 2023 wird nun doch eine Einwohnerversammlung zu der geplanten Ortsumgehung der B2 im Ortschaftsbürgerhaus Audigast stattfinden. Wie ich bereits im Februar -Amtsblatt berichtete, hatte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bereits vor über drei Jahren zu einer öffentlichen Trägerbeteiligung aufgerufen. Danach sollte eine Informationsveranstaltung für die unmittelbar betroffenen Bürger in Audigast durchgeführt werden, welche aber durch die Corona-Pandemie ausfallen musste. Ersatzweise wurde ein digitales Beteiligungsverfahren angeboten. Nach Abstimmung mit Vertretern des Verkehrsministeriums und der LASuV konnte jetzt der oben genannte Termin vereinbart werden, wobei dann dort der aktuellste Planungsstand vorgestellt wird.

Nachdem die Stadt Groitzsch im Frühjahr 2021 über das Förderprogramm „Investition Teilhabe“ die Errichtung eines Treppensitzliftes zum Erreichen des 1. Obergeschosses im Vereinshaus Stadtmühle gefördert bekommen hat, wurde jetzt ein weiterer Zuwendungsbescheid übermittelt. Dieser beinhaltet die Übernahme der Investitionskosten zur Weiterführung des Treppenliftes in das 2. Obergeschoss. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen dabei 19.950,95 Euro. Mit der Anschaffung dieses Hilfssystems soll es insbesondere Menschen mit Bewegungseinschränkungen ermöglicht werden, die o.g. Einrichtung vollumfänglich nutzen zu können. Die Inbetriebnahme muss laut Förderbescheid bis zum 31.12.2023 erfolgen und wurde aber schon Anfang Juni realisiert.

Mit dem Vorhaben „Begegnungsstätte Stadtmühle Groitzsch - Sanierung Mühlenrad“ hat sich die Stadt Groitzsch am 8. Aufruf für „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ beteiligt. Hintergrund ist die Erneuerung des Mühlrades an der Stadtmühle, welches nach 25-jähriger Nutzung völlig verschlissen ist. Kürzlich erhielt die Stadtverwaltung die Mitteilung, dass das Vorhaben mit Beschluss der LEADER-Gruppierung zur Förderung aus dem verfügbaren Budget ausgewählt wurde. Die geplanten Ausgaben für eine komplette Erneuerung des Mühlrades liegen bei ca. 41.500 Euro. Bei einem Fördersatz von 65 % verbleibt für die Stadt Groitzsch ein Eigenanteil von ca. 14.500 Euro. Im nächsten Schritt muss nunmehr ein standardisierter Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde, dem Landratsamt, eingereicht werden. Nach deren Bestätigung erhält die Stadt Groitzsch den entsprechenden Förderbescheid. Vorgesehen ist das verschlissene Mühlrad im Herbst gegen ein Neues zu ersetzen.

In seiner Maisitzung verabschiedete der Stadtrat den Beschluss zur Erneuerung des Durchlasses für die Schlumper in Großpriesligk. Derzeit wird die Überfahrbarkeit der Brücke durch eine Stahlplatte gewährleistet. Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um die Errichtung eines Bauwerkes in Form eines geschlossenen Stahlbetonrahmens in Fertigbauweise einschließlich Fahrbahninstandsetzung an der Cöllnitzer Straße. Die Kosten belaufen sich auf 256.000 Euro und werden zu 75 % vom Freistaat Sachsen gefördert. Im Zuge dieser und einer weiteren Baumaßnahme (Wechsel der Trinkwasserleitung) muss die Cöllnitzer Straße in der Zeit von Mitte Juni bis zum Schulbeginn Mitte August voll gesperrt werden. Dazu kann auch die Bushaltestelle im Ort nicht angefahren werden und ein Zu- bzw. Ausstieg muss für diesen Zeitraum an der Bundesstraße 176 erfolgen.

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze