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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 6/2025
Wissenswertes
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Wissenswertes

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vor einem Jahr beschloss der Stadtrat den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Freistaat Sachsen zur Realisierung der kommunalen Verbindungsstraße zwischen der S 65 und der B 176 über das Kalte Feld. Leider wurde seitens des Freistaates dieser Vertrag noch nicht ratifiziert. Hinderungsgrund dafür ist die derzeitige angespannte finanzielle Lage in Sachsen. Gegenstand des Vertrages war die Geschäftsbesorgung durch den Freistaat zur Realisierung der seit 2005 angestrebten Ortsumgehung zur Entlastung von Teilen der Innenstadt. Nachdem die Maßnahme schon längst planfestgestellt ist, könnte das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) nach finanzieller Bestätigung durch den Freistaat den Grunderwerb und die Bautätigkeiten angehen. Voraussetzung dafür ist aber eine Einordnung des Vorhabens als Einzelmaßnahme in den Landeshaushalt. Leider ist dies aus heutiger Sicht aber nicht absehbar. So teilte das LASuV mit, dass eine Einordnung der Umgehungsstraße in die nächsten beiden Doppelhaushalte des Freistaates aufgrund fehlender finanzieller Mittel wahrscheinlich keinen Eingang finden wird. Ob gegebenenfalls auch eine Finanzierung über das angekündigte Sondervermögen des Bundes erfolgen könnte, bleibt dabei abzuwarten. Zumindest ist die Maßnahme planerisch vorbereitet und könnte zügig in Angriff genommen werden.

Trotz vieler Widrigkeiten bezüglich der Sanierung oder gar Schaffung von Verkehrswegen haben sich die Mitgliedskommunen der Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft für die Erstellung eines interkommunalen Verkehrskonzeptes entschieden. Die sieben Kommunen Böhlen, Groitzsch, Markranstädt, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau möchten dabei eine abgestimmte verkehrliche Entwicklung anstreben. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und damit einhergehende Verknüpfungspunkte, sollen die beiden Kommunen Elstertrebnitz und Pegau in dem Konzept Berücksichtigung finden. Die Schwerpunkte des Papiers sollen dabei ein Konzept für den Durchgangsverkehr enthalten, Ergänzungsangebote im ÖPNV unterbreiten und den Fahrradverkehr als integralen Bestandteil des Alltagsverkehres und dessen Rolle als sinnvolle Ergänzung zu den anderen Verkehrsarten beleuchten. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes soll außer durch verwaltungsinterne Beteiligungsformate auch durch ein breit angelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren flankiert werden. Gewünscht ist dabei auch, dass Betrachtungen aus der Unternehmens- und Arbeitgeberperspektive mit untersucht werden. Dabei wird ein Beginn der Bürgerbeteiligung ab November 2025 angestrebt und erste Ergebnisse sollten dann Anfang 2027 vorliegen.

An gleicher Stelle informierte ich im Februar-Amtsblatt über zukünftige Investitionen in das AZUR. Da Fördermittel derzeit nicht absehbar sind, entschloss sich die Gesellschafterversammlung mit Zustimmung des Stadtrates notwendige und unaufschiebbare Investitionen aus eigenen Kräften zu realisieren. So sollen in den nächsten Jahren verschlissene Bauteile ausgetaucht werden. In der jüngsten Stadtratssitzung beschloss das Gremium für 55.000 Euro die komplette Erneuerung des inneren Fahrstuhles. Dieser wurde im Rahmen der letzten Revision verworfen, ist aber notwendig um die beiden untersten Etagen (Sauna und Badbereich) miteinander zu verbinden. Darüber hinaus werden noch Brandschutztüren ausgetauscht. Eine Erneuerung der kompletten Badtechnik sowie Malerarbeiten und die Anschaffung von neuen Möbeln wurden erst kürzlich realisiert. Insgesamt werden somit ca. 150.000 Euro aufgewendet.

Am 30. April beschloss der Kreistag des Landkreises Leipzig den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. Das Haushaltsvolumen beträgt jeweils 500 Mio. Euro, wobei für das laufende Jahr ein Defizit von ca. 30 Mio. Euro ausgewiesen wird, welches sich im kommenden Jahr dann auf 56. Mio. Euro steigert. Damit stellt sich die finanzielle Situation unseres Landkreises als äußerst defizitär dar, bildet aber im Reigen der anderen sächsischen Landkreise leider keine Ausnahme. Besonders die Ausgaben zur Pflege, zur Eingliederungshilfe und die Aufwendungen zur Jugendhilfe belasten den Haushalt stark. Sie stellen die wesentlichen Kostentreiber dar. Lediglich im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen verfügt der Landkreis über einen Handlungsspielraum. Diese umfassen aber nur ca. 1% des Gesamthaushaltes und damit etwa 5 Mio. Euro. Somit verfügt auch nur der Kreistag über diesen geringen Gestaltungsspielraum. Um diesen dennoch im bescheidenen Maße zu nutzen, wurde die Landkreisverwaltung verpflichtet jährlich einen Stellenabbau von 1% zu prüfen. Sicher wird dies nicht reichen den Haushalt des Landkreises zu sanieren. Hier bedarf es grundsätzlicher Änderungen. So müsste das im Grundgesetz verankerte Konnexitätsprinzip, wer bestellt der bezahlt, endlich konsequent angewandt werden. Dies würde sicherstellen, dass keine kostenintensiven Aufgaben von Bund oder Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Städte, Gemeinden und Landkreise für diese Mehrbelastung einen entsprechenden und angemessenen Ausgleich erhalten. Leider führte in den letzten Jahren diese Unterfinanzierung zu genau den Problemen bei den kommunalen Haushalten, denn Aufgaben- und Finanzverantwortung liegen nicht mehr in einer Hand.

Ihr Bürgermeister
Maik Kunze