Lt. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der Stadt Groitzsch ist die Durchführung einer 14-tägigen Schließzeit für Groitzscher Kindertagesstätten geregelt.
Betriebsschließung Hort „Am Wasserturm“ und Kindertageseinrichtung „Cöllnitzer Landmäuse“ im Zeitraum 13.07.2026 – 24.07.2026
(Schulferien in Sachsen vom 06.07.2026 – 14.08.2026)
Die Kindertageseinrichtungen Kinderkrippe „Kleine Strolche“, Kneipp-Kindergarten „Spatzennest“, Ev.-Luth. Kindergarten „Schilfkörbchen“ und die kombinierten Kindertageseinrichtungen „Zwergenland“ und „Schusterstübchen“ bleiben für berufstätige Eltern während dieser Zeit bedarfsgerecht geöffnet.
Schließtage
Am 15. Mai 2026 (Freitag nach Himmelfahrt) sowie an zwei weiteren Tagen im Jahr 2026 für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bleiben alle Kindereinrichtungen geschlossen
(Termine für päd. Tage werden rechtzeitig in den Einrichtungen bekanntgegeben).
Des Weiteren erfolgen Abfragen bei Brückentagen, die Einrichtungen bleiben bei Bedarf für berufstätige Eltern geöffnet.
Schließtage zwischen Weihnachten und Neujahr
Vom 24.12.2026 bis 31.12.2026 bleiben alle Kindereinrichtungen der Stadt Groitzsch geschlossen.
Bekanntgabe über die Erweiterung der Öffnungszeiten ab 01.08.2025 im Hort „Am Wasserturm“ in Groitzsch
Unter Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs wird gemäß § 5 Satz 2 SächsKitaG für den Hort „Am Wasserturm“ in Groitzsch ab 01.08.2025 eine Öffnungszeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgelegt.