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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 6/2026
Wissenswertes
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​​​​​​​Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land (ZBL) geplante Sanierung unseres Wasserturmes wird sich weiterhin verzögern. So war ursprünglich eine grundhafte Instandsetzung unseres Wahrzeichens eigentlich schon für die Jahre 2023 und 2024 avisiert. Jedoch bei einer weitergehenden Untersuchung traten im vergangenen Jahr zusätzliche Probleme auf, welche letztendlich sogar die Statik des Bauwerkes in Frage stellten. Im Ergebnis wurde der Wasserbehälter vollständig abgelassen, was im Netz zu spürbaren Druckschwankungen führte. Nach Aussagen des ZBL sind alle technischen Fragen zur Sanierung des Turms weitestgehend geklärt und die Aufgabenstellung unstrittig. Auch sind es diesmal wohl nicht die gestiegenen Kosten, welche das Projekt noch nicht starten lassen. Nein, diesmal sah sich die Untere Denkmalbehörde beim Landratsamt nicht in der Lage ihre Stellungnahme zu diesem Vorhaben abschließend abzugeben. Lange Zeit gab es keinen wirklich dafür zuständigen Mitarbeiter, sodass die zu bearbeitenden Unterlagen von einem Schreibtisch zum nächsten wanderten, ohne dass die Angelegenheit abgeschlossen wurde. Erst meine Intervention bei der Landkreisspitze brachte den erhofften Durchbruch. Derzeit ist auch nicht absehbar, ob noch in diesem Jahr, durch die unschönen Begleitumstände, mit der Sanierung begonnen werden kann. Ziel ist es jedoch, dass Vorhaben spätestens 2028 abzuschließen.

Der Freistaat Sachsen hat mit dem Sachsenfonds-Gesetz (SaFoG) im Juni letzten Jahres die Rechtsgrundlage zur Mittelverwendung aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) gefasst. Nachdem sich die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft aus Mitteln des Sondervermögens „Sachsenfond“ (SächsKomInvestKrStVO) im Abstimmungsverfahren befunden hat, wurde dieses kürzlich im Kabinett beschlossen. Zur Erinnerung: Auf den Landkreis Leipzig entfallen zunächst aus dem Kommunalbudget für die erste von drei Tranchen im Zeitraum 2025 bis 2028 37,36 Mio. Euro. Davon sollen dem Landkreis 31,5 % entspricht 11,76 Mio. Euro und somit 2,94 Mio. pro Jahr zufließen. Die verbleibenden 25,6 Mio. Euro entfallen auf die 30 Städte und Gemeinden im Landkreis. Dort erfolgt eine Verteilung nach Einwohnern. Somit stünden der Stadt Groitzsch im o.g. Zeitraum ca. 720.000 Euro zur Verfügung. Als Zuweisungsvoraussetzung gilt, dass die Gesamtinvestitionssumme mindestens 250.000 Euro betragen muss. In seiner Maisitzung beschloss der Stadtrat die erste Tranche des Sondervermögens zur Unterstützung der Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges HLF 20 mit 470.000 Euro und zur Schaffung von drei zusätzlichen Klassenräumen für das Wiprecht-Gymnasium im Obergeschoss des Hauses 2 mit 250.000 Euro zu nutzen. Beide Maßnahmen werden dringend benötigt, insbesondere die Schaffung zusätzlicher Klassenräume ist durch den derzeitigen Anstieg der Schülerzahlen mehr als begründet.

Auch gibt es schon erste Ideen zur Nutzung der zweiten Tranche des Sondervermögens für unsere Stadt. Entsprechend unseres Brandschutzbedarfsplans der Stadt Groitzsch macht sich eine Verbesserung der Arbeits- und Einsatzbedingungen der Ortwehren Berndorf und Hohendorf notwendig. Um dies zukunftsfähig zu erreichen, ist die Schaffung eines gemeinsamen Gerätehauses, ähnlich wie in Großstolpen, geplant. Jedoch sind dazu noch viele Fragen, wie z.B. eines geeigneten Grundstücks und der weiteren Finanzierung, zu klären. Da jedoch die Verwendung der Mittel erst ab 2029 möglich sein wird, bleibt ausreichend Zeit für die entsprechenden Vorbereitungen. Aus heutiger Sicht werden für das neue Gerätehaus Kosten in Höhe von knapp 2 Mio. Euro veranschlagt. Bei 720.000 Euro aus dem Sondervermögen und 430.000 Euro Fachförderung bei zwei Stellplätzen wären schon ca. 60% davon finanziert. Letztendlich bleibt es aber eine Entscheidung des Stadtrates wofür das Sondervermögen verwendet wird.

Über das vom Bund ausgereichte Sondervermögen erhält der Landkreis Leipzig einmalig aus dem Budget für die Fachförderung „Kommunaler Straßenbau“ ca. 29,6 Mio. Euro für einen Zeitraum von zwölf Jahren. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der Straßenkilometer der einzelnen Gebietskörperschaften. Das bedeutet konkret, dass der Landkreis für seine Straßen 9,6 Mio. Euro erhält und die 30 Kommunen die verbleibenden 20 Mio. Euro verwenden dürfen. Für Groitzsch bedeutet das eine einmalige Zuwendung für 97,38 kommunale Straßenkilometer in Höhe von 933.645,85 Euro auf zwölf Jahre. Was auf den ersten Blick als recht großzügige „Sonderzahlung“ ausgelegt werden könnte, relativiert sich recht schnell, wenn man die Rahmenbedingungen für die Ausreichung betrachtet. So werden nur Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 250.000 Euro akzeptiert, was zahlreiche kleinere Maßnahmen unmöglich macht und es sind für Straßen 50% und für Brücken 40% Eigenmittel einzusetzen. Betrachtet man jetzt die für Groitzsch notwendigen Maßnahmen, können nur zwei Projekte damit finanziert werden. Über diese entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit.

(L4)

Ihr Bürgermeister

Maik Kunze