Liebe Bürgerinnen und Bürger,
einmal mehr schiebt der Bund Aufgaben ohne Rückkoppelung mit den betroffenen Institutionen weiter auf die kommunale Ebene. Diesmal betrifft es die Wärmeplanung. Ein Thema, welches wochenlang die Menschen in unserem Land bewegt hat und die Medien mit ihrem Verständnis in die breite Masse kolportierten. Jetzt heißt das Zauberwort „Kommunale Wärmeplanung“. Ohne die menschlichen und materiellen Ressourcen realistisch einschätzen zu können, welches dieses Unterfangen binden wird, werden wir alle mit den nächsten Vorgaben konfrontiert. Damit hat sich augenscheinlich die Bundesregierung nicht nur vor der Selbstauflösung gerettet, sondern insbesondere Zeit gekauft. Zeit die auch wichtig ist für alle Eigentümer von Wohnraum, um sich langfristig auf die neuen Bedingungen einstellen zu können. Jetzt bleibt aber abzuwarten, mit welchem Ergebnis das Gesetz zur Wärmeplanung letztendlich im Herbst den Bundestag passieren wird. Nichtsdestotrotz haben sich schon vorher die Kommunen der kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft (StEG) darauf verständigt, eben diesen Antrag einer kommunalen Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Federführend für die beteiligten Städte und Gemeinden Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau hat die Stadt Böhlen Ende Mai den Antrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eingereicht. Hintergrund ist die nachhaltige Nutzung der im Gebiet vorhandenen Fernwärmestrukturen in Verbindung mit vorhandenen Abwärmepotentialen und der Einbindung erneuerbarer Energiequellen. Ziel des Vorhabens ist die zentrale Verteilung der grünen Abwärme und der erneuerbaren Energien über ein Fernwärmenetz im Städteverbund. Die Erzeugung der erneuerbaren Wärme und die Nutzung der potentiell vorhandenen Abwärme erfolgt dabei dezentral und soll über das Netz gesammelt und zentral verteilt werden. Neben der großen zentralen Verbundlösung werden auch die Potentiale für die flächendeckende dezentrale Energieversorgung, z.B. über kleinere Nahwärmenetze und weitere dezentrale Insel-Lösungen, umsetzungsorientiert untersucht. Unsere hiesige Gebietsstruktur ist prädestiniert für die Erzeugung und Einbindung erneuerbarer Energiequellen, wie Aquathermie, Solarthermie und Geothermie. Sollte der Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung bestätigt werden, müssen sich entsprechende Fachplaner der Problematik annehmen. Anhand der Ergebnisse sind dann weitere Handlungen für jede einzelne Kommune abzuleiten. Die Planung soll zum 01.12.2023 starten und am 30.11.2024 abgeschlossen sein. Insbesondere können dann alle Eigentümer von Wohnraum für sich einschätzen und planen, wie ihr Heizungstausch dann aussehen könnte. Der Antrag umfasst eine Förderhöhe von 327.043 Euro und wird mit 100% bezuschusst.
Derzeit schreibt die Stadt Groitzsch ihr „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (InSEK) fort. Eine erste Beratung dazu erfolgte im Technischen Ausschuss und eine Beschlussfassung im Stadtrat ist für den Herbst vorgesehen. Warum benötigt Groitzsch ein InSEK? Das Konzept setzt sich zum Ziel, in Auswertung der derzeitigen Situation (gesellschaftlicher Wandel, intelligente Technologien, neue Formen des Zusammenlebens, verändertes Klima und Anpassung an extreme Klimaereignisse sowie Umweltschutz) Probleme und Potentiale der Stadt Groitzsch zu beleuchten und deren Einbettung in die Stadtplanung und -entwicklung vorzubereiten. Somit versteht sich das InSEK als Navigator, Weichensteller und Leitfaden für die Stadtentwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre. Es ist die Handlungsgrundlage für die Behebung von Problemen und die Stärkung bestehender Potentiale. Wichtiges Instrument für die Umsetzung dieser Maxime ist dabei die Städtebauförderkulisse des Bundes und des Freistaates sowie der Strukturwandel in der Kohleregion. Das InSEK ist deshalb die Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel. Oder anders formuliert, ohne InSEK keine Fördermittel. In Vorbereitung des InSEK gab es auch einen Bürgerbeteiligungsprozess, welcher parallel und begleitend zu der Konzepterarbeitung erfolgte.
Derzeit sucht der Landkreis händeringend Wohnungen insbesondere für anerkannte Flüchtlinge und Personen aus der Ukraine. Ursache sind die gleichbleibend hohen Flüchtlingszahlen, wobei der Landkreis als untere Unterbringungsbehörde zur Unterbringung von Geflüchteten verpflichtet ist. Aufgrund der beschleunigten Anerkennungspraxis seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der damit verbundenen höheren Anerkennungsquote der Asylbewerber und dem nach wie vor sehr hohen Zustrom an Menschen aus der Ukraine und Asylsuchenden aus anderen Ländern, muss seitens der Kreisverwaltung ein Strategiewechsel zur Unterbringung vollzogen werden. Konkret geht es darum, dass die anerkannten Flüchtlinge und Personen aus der Ukraine gegenwärtig in Wohnungen und Zimmern untergebracht sind, die durch den Landkreis angemietet wurden. Beide Personengruppen sind aufgrund des Anerkennungsstatus nunmehr Bürgergeldbezieher. Eine Unterbringung dieser Menschen gehört nicht mehr zu den Pflichtaufgaben des Landkreises und bindet nicht unerhebliche Kapazitäten. Darüber hinaus blockieren diese Personen Plätze, die jetzt für Neuzuweisungen und Personen im laufenden Asylverfahren benötigt werden. In der Folge muss der Landkreis weitere Gemeinschaftsunterkünfte eröffnen bzw. Wohnungen selbst anmieten. Um dieser angespannten Situation entgegenzuwirken, bittet der Landkreis nachdrücklich um Unterstützung bei den kreisangehörigen Kommunen. Insbesondere potentielle Vermieter sind angesprochen, Unterstützung in Form von bereitgestelltem Wohnraum zu geben. Gern nimmt auch die Stadtverwaltung entsprechende Angebote entgegen und leitet dies an die Kreisverwaltung weiter. Momentan erwarten den Landkreis monatliche Neuzuweisungen von 180 Personen, wobei die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten nahezu erschöpft sind. Mit Stand 31.05.2023 leben in Groitzsch derzeit 29 Ukrainer (2.879 im LK Leipzig) und 6 untergebrachte Asylbewerber (1.924 im LK Leipzig). Ursächlich für die geringe Anzahl von Flüchtlingen in unserer Stadt sind fehlende Räumlichkeiten für Gemeinschaftsunterkünfte und ein Mangel an verfügbarem sanierten Wohnraum.
Die amtliche Einwohnerzahl für die Stadt Groitzsch zum Stichtag 31.12.2022 wurde jetzt durch das Statistische Landesamt veröffentlicht. Demnach kann die Stadt Groitzsch auf eine weitere Stabilisierung ihrer Einwohnerzahlen verweisen. Mit 7551 stieg die Zahl im Vergleich zur letzten Erhebung um sechs Einwohner. Nach wie vor ist der Zuwachs an Einwohnern in Groitzsch dem Überhang an Zuzügen zuzuschreiben, denn leider sterben immer noch mehr Menschen als Kinder geboren werden. Bestätigt wird diese Entwicklung durch die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen, welche unlängst veröffentlicht wurde und einen Zeitraum bis zum Jahr 2040 beinhaltet. So schwanken die Prognosen für einen Bevölkerungsrückgang in Sachsen zwischen 3,7 und 7,8 %. In absoluten Zahlen würde sich dann die Bevölkerungszahl bis 2040 zwischen 3,89 oder 3,72 Mio. Menschen bewegen. Lediglich die Städte Leipzig und Dresden sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen liegen über den prognostizierten Zahlen für den Freistaat. In den beiden Oberzentren wird ein weiterer Bevölkerungszuwachs erwartet und die beiden die Stadt Leipzig umschließenden Landkreise verlieren nur moderat ihre Einwohner. Dies geht natürlich zu Lasten des restlichen Freistaates, da dort mitunter ein erheblicher Schrumpfungsprozess erwartet wird. Negativer Spitzenreiter sind dabei der Erzgebirgs- und der Vogtlandkreis.
(L4)
Ihr Bürgermeister
Maik Kunze