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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 7/2024
Stadt Groitzsch
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Hinweise für die Briefwähler!

Ab 12.08.2024 können alle wahlberechtigten Groitzscher Bürger, die am Wahltag, dem 1. September 2024, verhindert sind, an der Briefwahl teilnehmen.

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich beantragt werden (Umseite der Wahlbenachrichtigung). Beachten Sie bitte dabei, dass dieser Antrag vollständig auszufüllen ist. Vergessen Sie auf keinen Fall die Unterschrift.

Die Anträge werden ab 12.08. entgegengenommen, ab 19.08. ist das Briefwahllokal geöffnet.

Zur Legitimation sollten Sie auch Ihren Pass oder Ihren Personalausweis bereithalten. Ist es aus dringendem Grund geboten, dass Sie für einen anderen wahlberechtigten Bürger die Briefwahlunterlagen mitbringen sollen, ist es in jedem Fall erforderlich, dass Sie von diesem Bürger eine schriftliche Vollmacht ausgestellt bekommen, die Sie ermächtigt, dessen Briefwahlunterlagen in der Behörde abzuholen. (ebenfalls Rückseite Wahlbenachrichtigung!)

Der Antrag auf die Aushändigung oder Übersendung von Briefwahlunterlagen ist in der Stadtverwaltung Groitzsch, Markt 1 in 04539 Groitzsch abzugeben.

Das Briefwahllokal befindet sich in der Stadtverwaltung Groitzsch, Eingang Breitstr. 2 in 04539 Groitzsch. In diesem Briefwahllokal kann man ebenfalls den Antrag abgeben und auch gleich wählen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahllokales sind wie folgt:

Montag  —  geschlossen

Dienstag  —  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und  —  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch  —  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und  —  14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag  —  8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Am Freitag, dem 30.08.2024 ist zusätzlich von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr geöffnet.

Auskünfte erhalten Sie telefonisch über die 45-120 (Frau Straßburger) oder 45-131 (Briefwahllokal).