Am 15. August 2025 wird die dritte Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerrate zur Zahlung fällig.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, welche der Stadtverwaltung keine Einzugsermächtigung erteilt haben, diesen Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Falls eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der fällige Zahlungsbetrag abgebucht.