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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 8/2024
Stadt Groitzsch
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Interkommunale Wärmeplanung Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau beginnt

Bis spätestens Juni 2028 muss die Stadt Groitzsch eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Die Stadtverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der KommStEG mbH mit diesem umfangreichen Planungsprozess bereits frühzeitig im Jahr 2023 begonnen, sodass bis spätestens Mitte 2025 ein Wärmeplan vorliegen soll.

Dieser Wärmeplan wird interkommunal zwischen den Städten und Gemeinden Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau erstellt und zentral über KommStEG koordiniert.

Ziel ist es, mit dem Wärmeplan die wesentlichen Grundlagen für die künftige Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu setzen. Neben regenerativen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Biomasse werden auch die Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich untersucht.

Der Wärmeplan entwickelt dabei verschiedene Szenarien, definiert konkrete Maßnahmen und zeigt schrittweise den Weg auf, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 realisiert werden kann. Für die Gesamtstadt und ihre Ortsteile wird ermittelt, ob diese perspektivisch über ein Wärmenetz oder Wasserstoff versorgt werden können, oder weiterhin dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen werden. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, sowohl für Gebäudeeigentümer und Unternehmen als auch für Energieversorger und Netzbetreiber.

Eine konkrete Empfehlung für bestimmte Heiztechnologien oder Energieträger wird die Wärmeplanung nicht geben. Sie stellt einen ersten Schritt für die Umsetzung möglicher Wärmeversorgungslösungen durch Kommune, Netzbetreiber, Energieversorger oder Wohnungswirtschaft dar.

Die Grundlage bildet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dieses definiert die zu untersuchenden Inhalte und die dafür zu erhebenden Daten. Die Datenerhebung erfolgt dabei ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren übergeordneten Stellen. Es werden keine Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgefragt, und es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Der Wärmeplan ist aller fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Somit stellt die Wärmeplanung den Auftakt für einen längerfristigen Prozess dar, der in den kommenden Jahren evaluiert und an den künftigen Entwicklungen ausgerichtet werden muss.

Die Stadtverwaltung Groitzsch erarbeitet die kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, arete GmbH und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland und GmbH.

Weitere Informationen und eine Fragen-Antworten-Liste (FAQ) sind in Kürze unter www.kommsteg.de zu finden.

Im ersten Quartal 2025 soll eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger stattfinden, bei der der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt wird und konkrete Fragen beantwortet werden können.

Das Vorhaben „Kommunale Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.