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Amtsblatt Stadt Groitzsch
Ausgabe 8/2025
Wissenswertes
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Amtsblatt April dieses Jahres informierte ich Sie unter anderem über die Pläne des Bundes und des Freistaates Sachsen zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Im Kern geht es um die Bereitstellung eines Flächenbeitragswertes von 2% bis spätestens 31.12.2032 in Deutschland und schon bis zum 31.12.2027 für den Freistaat Sachsen. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RPV) gab allen betroffenen Kommunen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Da die Stadt Groitzsch nach Plänen des RPV überproportional Flächen zur Verfügung stellen soll, hat sich der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dazu verständigt. In Auszügen möchte ich Ihnen die Stellungnahme hier zur Kenntnis geben:

Die Stadt Groitzsch soll, entsprechend Ihrer Unterlagen, mit 9,4% der Gemeindefläche für die Nutzung von Vorranggebieten Windenergie überdurchschnittlich in Anspruch genommen werden. Dies ist notwendig, um die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele der Ausweisung von 2% als Flächenziel bis zum 31.12.2027 zu erreichen. Grundsätzlich ist die Stadt Groitzsch bereit einen größeren Beitrag als vom Gesetzgeber gefordert zum Erreichen der ambitionierten Vorgaben zu leisten. Dies soll letztendlich helfen einen „Wildwuchs“ von Windrädern in unserem Land Einhalt zu gebieten. Dennoch ist kritisch anzumerken, dass eine Erfüllung des Flächenziels nicht nur zu Lasten einzelner Gebietskörperschaften gehen kann, zumal diese in den vergangenen Jahrzehnten schon einen großen Beitrag zur Energieversorgung im Land beigetragen haben oder, wie im Fall der Stadt Groitzsch, immer noch beitragen. Auch wertet die Stadt Groitzsch die vom Gesetzgeber gesteckten Ziele mindestens als Nötigung, da - falls das Flächenziel von 2% nicht erreicht wird - weitreichende Sanktionen für alle Kommunen drohen, welches dann große Teile der Teilfortschreibung des Regionalen Planungsverbandes ad absurdum führen würde. Absolut ausgeschlossen ist für die Stadt Groitzsch das Genehmigen und Errichten von Windkraftanlagen außerhalb der in der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien vorgeschlagenen Vorranggebieten und damit ein Überschreiten des 9,4% Flächenanteiles für unsere Stadt. Alle fünf auf dem Gemeindegebiet der Stadt Groitzsch ausgewählten Vorranggebiete Windenergienutzung sind als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen. Dies sehen wir kritisch, da somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtlichen Prüfungen ausgenommen werden. Insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen im Hinblick auf eine optisch bedrängende Wirkung ist trotz Siedlungsabstand (Vorsorgeabstand) von 1.000 m kritisch zu hinterfragen und detailliert abzuklären. Des Weiteren wurde bislang die infrastrukturelle Erschließung/Anbindung der Windräder und deren Auswirkung auf die Umwelt nicht thematisiert. Insbesondere bei größer geplanten Vorranggebieten bedarf dies einer gesonderten Untersuchung und Bewertung. Daran schließt sich die Frage an, an welcher Stelle die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen geregelt ist, wenn deren wirtschaftliche Nutzungszeit abläuft. Dem vollumfänglichen Rückbau der Fundamente, der Windkraftanlagen und o.g. Erschließungsanlagen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Im Hinblick auf das geplante bzw. vorgeschlagene Vorranggebiet mit der Nummer 13 (nördliches Gemeindegebiet) gibt die Stadt Groitzsch zu bedenken, dass es hier zu einer übermäßigen Beanspruchung der Flächen und damit einer Überforderung der betroffenen Bevölkerung kommen kann. Im selben territorialen Umgriff ist derzeit eine weiterer Solarpark (Peres 3 mit einer Leistung von 280 MWp) geplant, nachdem in unmittelbarer Nähe schon die Solarparks Peres West 1 (43 MWp) und Peres West 2 (37 MWp) in Betrieb gegangen sind. Mit Errichtung eines weiteren Vorranggebietes Windenergie, hier Nummer 13, dürfte es zu einer Konzentration von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie kommen. Hinsichtlich der Natura 2000 – Verträglichkeitsprüfung geben wir zu Bedenken, dass sich mit dem Groitzscher und dem Großstolpener See zwei nicht unbedeutende Zug- und Rastgebiete unterschiedlichster Vogelarten entwickelt haben. Diese finden im Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans keine Berücksichtigung. Da sich im Einzugsgebiet der Stadt Groitzsch im Pfarrholz ein Europäisches Vogelschutzgebiet befindet, ist nicht auszuschließen, dass auch hier Vorkommen windenergiesensibler Arten anzutreffen sind und somit sollten entsprechende weitergehende Untersuchungen vorgenommen werden. Etwaige negative Auswirkungen sind nicht auszuschließen und daher zu betrachten.

Die Stellungnahme wurde fristgerecht bis zum 11. Juli beim RPV eingereicht und den betroffenen Anrainerkommunen Neukieritzsch, Zwenkau und Regis-Breitingen, welche mit uns entsprechende Flächen teilen, zur Kenntnis gegeben. Derzeit prüft der Freistaat Sachsen den bislang vorgegebenen Flächenbeitragswert von 2% auf 1,3% abzusenken. Diesem müsste der Landtag zustimmen und resultiert aus den wachsenden Protesten der betroffenen Bevölkerung im Freistaat. Es ist aber heute schon davon auszugehen, dass im Verfahren noch weitere Beteiligungen möglich sind.

(L4)
Ihr Bürgermeister
Maik Kunze