Beschluss-Nr. SR/2023/42/069
Bestellung von Frau Nadine Petsch als Standesbeamtin der Stadt Groitzsch.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/070
Beschluss des fortgeschriebenen INSEK, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Groitzsch VISION 2035.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/071
Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 13 000,00 Euro für die Anschaffung von beweglichen Sachanlagevermögen der Freiwilligen Feuerwehr Groitzsch.
Kostenstelle: 12.60.01.00 099320
Beschluss-Nr. SR/2023/42/072
Beschluss eines überplanmäßigen Aufwandes/überplanmäßigen Auszahlung über 44 000,00 Euro für die Anschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Groitzsch.
Kostenstelle: 12.60.01.00 426102
Beschluss-Nr. SR/2023/42/073
Auftragsvergabe zur Lieferung von Feuerwehr-Helmen an die Fa. BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, 06184 Kabelsketal zu einem Gesamtbruttopreis von 51.004,07 EUR.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/074
Auftragsvergabe zu Elektrotechnik (ELT) für die Sanierung Volkshaus an die Firma Elektro Lehmann, Bornaer Str. 72a, 04651 Bad Lausick zu einem Nettoangebotspreis von 477.845,16 EUR (Brutto 568.635,74 EUR).
Beschluss-Nr. SR/2023/42/075
Beschluss zur Durchführung einer energetischen Sanierung des AZUR Groitzsch (Baubeschluss) im Rahmen des Projektaufrufes 2023 (Interessenbekundungsverfahren) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Beschluss-Nr. SR/2023/42/076
Beschluss über die Annahme von fünf Spenden mit den lfd. Nummern 08, 09 sowie 12 bis 14/2023 lt. beigefügter Liste.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/077
Beschluss über die Annahme einer Spende mit der lfd. Nummer 10/2023 lt. Liste i.H.v. 12.000,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Groitzsch.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/078
Beschluss über die Annahme einer Spende mit der lfd. Nummer 11/2023 lt. Liste i.H.v. 1.500,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Groitzsch.
Beschluss-Nr. SR/2023/42/079
Der Stadtrat beschließt, die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Groitzsch am Donnerstag, dem 28.09.2023 um 19.00 Uhr im Rathaussaal durchzuführen.
Gesetzliche Grundlagen: § 36 Abs. 2 SächsGemO (analog § 6 Abs. 1 Geschäftsordnung)
Die entsprechenden Anlagen können in der Hauptverwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.