im Amtsblatt vom April dieses Jahres informierte ich über die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Fördermitteln für das AZUR. Seit 2001 ist die Einrichtung fast ununterbrochen im Betrieb und verschiedenste Verschleißerscheinungen treten immer häufiger zu Tage. Fördermittel aus dem Strukturwandel wurden uns bisher verwehrt und Fachförderungen zur Energieeinsparung oder zur Co2-Reduzierung erweisen sich als untauglich. Letzter Rettungsanker wären Fördermittel aus dem Städtebau, welche aber erst nach 2025 verfügbar sind. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) auf den Weg gebracht. Die anfängliche Euphorie, jetzt könnte Hilfe für das AZUR greifbar nah sein, wandelte sich beim Lesen der Fördermittelrichtlinie schnell in Ernüchterung. So liegt die maximale Förderhöhe bei 45%. Dabei ist eine Kumulierung mit weiteren Bundesmitteln, so z.B. mit der Städtebauförderung, nicht möglich. Die größte Hürde liegt aber im Beantragungsverfahren. Mit Stand 19.06.2023 erfolgte die Bekanntgabe der Förderkriterien. Spätestens zum 15. September 2023 musste aber der Antrag mit diversen Anlagen und Anforderung eingereicht werden. Besser noch, alle Anträge mit der Qualität einer Leistungsphase 3 gemäß HOAI hätten die größten Chancen bedacht zu werden. Dies bedeutet, dass man in 11 Wochen komplette Panunterlagen einzureichen hat, welche einen Wertumfang im fast sechsstelligen Bereich aufweisen. Solche wertigen Unterlagen hat wohl kaum einer in der Schublade und es hat sich anscheinend auch noch nicht bis nach Berlin herumgesprochen, dass Fachkräfte Mangelware sind und dazu zählen auch Fachplaner. Nichtsdestotrotz hat die Stadt Groitzsch diese Herausforderung angenommen und versucht in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Ausgang wieder einmal ungewiss.
Das eben geschilderte Beispiel ist leider symptomatisch für die Fördermittelpraxis in unserem Land. „Finanzielle Fördermittel oder auch öffentliche/staatliche Förderungen sind aus dem Haushalt der öffentlichen Hand (zumeist des Bundes oder der Länder) für juristische oder natürliche Personen zur Verfügung gestelltes Kapital oder Eventualverbindlichkeiten, die zur Erreichung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Staatsziele dienen. Umfang, Art und Herkunft finanzieller staatlicher Förderung haben eine Dimension erreicht, die selbst von Förderexperten kaum überblickt werden kann.“ Soweit bei WIKIPEDIA nachzulesen. Und genau das ist das Problem in der Praxis. Über 200 Förderprogramme allein für Sachsen sind für niemanden zu durchschauen. Dazu kommen noch zahlreiche Förderprogramme des Bundes, welche - wie soeben geschildert - kurzfristig aufgelegt werden und schon bei der Beantragung fast unüberwindbare Hürden aufbauen. So sind stets Eigenmittel vorzuhalten, welche im jeweiligen Haushaltsplan eingestellt und vorgehalten werden müssen. Das passt nun gar nicht zu einer kurzfristigen Fördermittelbeantragung- und abruf. Eine vor Jahren ins Leben gerufene Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen hatte seinerzeit eingeschätzt, dass 50 bis maximal 80 Förderprogramme zielführend wären. Geändert hat sich nichts, ganz im Gegenteil. Mit Antritt der Landesregierung in Dresden hat jeder der jeweiligen Koalitionspartner seine ihm wichtigen Schwerpunkte in dafür passende Förderprogramme gegossen, um seine politischen Vorstellungen durchzusetzen. Ob das der Gesellschaft langfristig einen Nutzen bringt, darf dabei kritisch hinterfragt werden. Jüngstes Beispiel der Bericht des Sächsischen Landesrechnungshofes zur Förderpraxis im Sozialministerium. Eine ausufernde Bürokratie und die Untauglichkeit Fördermittel dort einzusetzen, wo es angebracht wäre und vielleicht auch beabsichtigt gewesen ist, zeigt sich bei den Förderungen zum Strukturwandel in den Braunkohleregionen. Vieles wurde und wird noch vollmundig versprochen, angekommen ist so gut wie gar nichts. Und dort, wo aber Fördermittel dringend und vor allem im ausreichenden Maße benötigt werden, wird der Geldhahn sukzessive zugedreht. Das betrifft insbesondere die Städte und Gemeinden bei der Unterstützung im Schulhausbau, bei den Kindertagesstätten, im Feuerwehrwesen oder im Straßen- und Brückenbau. Beim Bund sind ähnliche Tendenzen zu verzeichnen, als Beispiel sei hier nur die mangelnde Finanzierung des Gesundheitswesens genannt. Mit Sorge blicke ich in die Zukunft, sollte es nicht gelingen diesen Trend umzukehren. Ein Paradigmenwechsel ist vonnöten. Weg von der überbordenden Förderpraxis hin zu bedarfsgerechterer Unterstützung aller Einrichtungen und Anlagen des Gemeinwohles. Naja, träumen ist noch erlaubt.
Im Auftrag des Landkreises Leipzig erarbeitet die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH einen sogenannten Masterplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain. Ziel ist es eine über Jahrzehnte vom Bergbau geprägte Landschaft in eine nachhaltige und ökologisch wertvolle Energieregion zu verwandeln. Dazu ist die Mitwirkung der am Tagebau angrenzenden Anrainerkommunen sehr wichtig. Somit sind nicht nur die kommunalen Gremien der Städte Groitzsch, Regis-Breitingen und Zwenkau sowie der Gemeinde Neukieritzsch gefragt, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger. Dazu findet am 27. September um 18.00 Uhr im Restaurant „maximilian´s“ in Groitzsch eine öffentliche Veranstaltung statt, welche dieses Thema aufgreift und erste Ideen vorstellt.
Ihr Bürgermeister