in der konstituierenden Stadtratssitzung informierte die Verwaltung den neuen Stadtrat über den Halbjahresbericht zum Haushaltsjahr 2024 der Stadt Groitzsch. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet, über die Entwicklung und gegebenenfalls Abweichungen vom Haushaltsplan zu berichten. Die Planung des Ergebnishaushaltes 2024 erfolgte im Rahmen des Doppelhaushaltes mit dem Haushaltsjahr 2025. Die Planung des Doppelhaushaltes war davon geprägt, dass die Stadt Groitzsch im Bereich der Erträge von großen Zuwächsen bei der Gewerbesteuer ausgehen konnte. In deren Ergebnis verringerten sich die Erträge aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung, infolge der stark gestiegenen Steuerkraftmesszahl. Der inflationsbedingte Anstieg der Kosten für Energie, Dienstleistungen, Bauvorhaben sowie insbesondere im Bereich der Personalkosten ließ jedoch auch die Aufwandsseite ansteigen. Mit der Verbesserung des Zahlungsmittelsaldos aus Verwaltungstätigkeit um 300 TEuro auf knapp über 1,5 Mio. konnten die inflationsbedingt gestiegenen Investitionsausgaben und die mangels Nachfrage wegbrechenden Grundstückserlöse refinanziert werden. Die Bauinvestitionen verbleiben bei den avisierten 4,2 Mio. Euro, wobei es zu Verschiebungen in das Jahr 2025 kommt, da es beim Volkshaus zu einem leichten Bauverzug gekommen ist. Nachdem in den Jahren 2020/21 nur 1,0 Mio. Euro Gewerbesteuer für die Stadt Groitzsch erzielt werden konnte, lagen die Einnahmen in den Folgejahren bei 5,0 Mio. Euro und werden im laufenden Jahr bei wiederum 4,5 Mio. Euro anlangen. Dabei sind zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen von 1,6 Mio. Euro noch nicht einmal veranlagt und würden das Ergebnis auf dann 6,3 Mio. Euro erhöhen. Dennoch bringt das nicht nur Grund zur Freude. Da es sich um Vorauszahlungsbescheide handelt, besteht jederzeit das Risiko einer Rückzahlung und parallel droht durch die etwaigen hohen Gewerbesteuereinnahmen ein Rückgang der allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Im ungünstigsten Falle wird die Stadt Groitzsch zur abundanten, also reichen, Kommune erklärt und muss in Folge Steuerkraft, also Gewerbesteuer, an den Freistaat abgeben. Mit der Bildung von Rückstellungen, kann man das Problem etwas abfedern. Im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird wahrscheinlich der Planansatz verfehlt, jedoch können dazu erst in der 2. Jahreshälfte verbindliche Aussagen getroffen werden. Im Bereich der Aufwendungen entfallen über 50 % auf die Personalkosten und auf die Sach- und Dienstleistungen. Bei den Personalkosten liegen die Gründe im hohen Tarifabschluss sowie der Auszahlung der Inflationsgelder. Mit dem unerwarteten Einbruch der Geburtenzahlen um ca. 30% und der dadurch sinkenden Nachfrage nach Kitaplätzen, konnte der notwendige und sozialverträgliche Stellenabbau nicht sofort vollzogen werden. Zusätzliche Aufwendungen für ungeplante Straßenreparaturen (z.B. Ortslage Großstolpen) oder erhöhte Aufwendungen für Energie ließen die Kosten der Sach- und Dienstleistungen steigen. Nach Saldierung der Mehrerträge mit den Mehraufwendungen ist absehbar, dass sich das ordentliche Ergebnis auf ca. 1,4 Mio. Euro verbessert. Der Schuldenstand lag zum 30.06.2024 bei 1,75 Mio. Euro und somit bei 233 Euro je Einwohner. Damit wird die Absenkung des Schuldenstandes weiter vorangetrieben. Alle Kredite werden komplett bedient und entsprechend getilgt. Kreditaufnahmen waren nicht geplant und sind auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres nicht notwendig.
Seit einigen Jahren wird unser Amtsblatt zuverlässig über die Deutsche Post an alle Haushalte in Groitzsch als sogenannte „POSTAKTUELL-Sendung“ verteilt. Jetzt erhielt die Stadt Groitzsch eine allgemeine Information vom Linus Wittich Verlag zum Thema Verteilung von Amts- und Mitteilungszeitungen über die Deutsche Post AG. Generell verhält es sich so, dass der (potentielle) Empfänger von unadressierten POSTAKTUELL-Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht hat, seine Privatsphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Soweit er dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben will, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk am Briefkasten mit „Keiner Werbung“ zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass der jeweilige Empfänger sich gegen den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen zur Wehr setzt. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten. Was bedeutet das nun für die Verteilung unseres Amtsblattes? Die o.g. Regelung widerspricht dem Grundsatz der Verpflichtung amtliche Bekanntmachungen allen im Gemeindegebiet wohnenden Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt zur Kenntnis zu geben. Kurzfristig gibt es aber dafür nur folgende Lösung. Wer das Amtsblatt weiterhin als Printmedium erhalten möchte, sollte seinen Aufkleber „Keine Werbung“ am Briefkasten entfernen oder das Amtsblatt in der Stadtinfo bzw. dem Rathaus selbst abholen. Natürlich funktioniert auch jederzeit das Online lesen über die Homepage der Stadt Groitzsch. Sollten sich zu dem vorgeschlagenen Prozedere Widerstände ergeben, bliebe nur noch die Trennung von amtlichen Bekanntmachungen und allgemeinen Informationen einschließlich Werbung.
Ebenfalls seit vielen Jahren versendet der Landkreis Leipzig am Jahresende seine Abfallfibel an alle Haushalte. Diese Informationsbroschüre rund um die Entsorgungswirtschaft wird es aber für das kommende Jahr und darüber hinaus in der Form nicht mehr geben. Das bedeutet, dass zukünftig alle Tourenpläne für Groitzsch und die Ortsteile einmal jährlich im Dezember-Amtsblatt der Stadt Groitzsch veröffentlicht werden. Alle weiteren Informationen, wie zum Beispiel zu Abfallgebühren oder zur Abfallentsorgung bis hin zu den Wertstoffhöfen, werden in einer kleineren Broschüre zusammengefasst und können ab Dezember auch bei der Stadtverwaltung oder auf den Wertstoffhöfen kostenlos abgeholt werden. Ein direkter Versand in die Haushalte entfällt. Soweit man über ein Smartphone verfügt, besteht aber heute schon die Möglichkeit der Nutzung einer sogenannten Abfall App. Dort sind alle Mitteilungen digital erhältlich. Genauere Informationen über die geplanten Veränderungen erhalten alle Nutzer rechtzeitig durch die KELL GmbH, das Landkreis-Journal oder über unser Amtsblatt.