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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 1/2023
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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TAZ - Information Eigentümerwechsel

Informationspflicht bei Eigentümerwechsel (Verkauf/Umschreibung/Erbfolge)

Sehr geehrte Kund/innen,

derzeit bereiten wir die Jahresabrechnung 2022/23 vor. Bitte prüfen Sie, ob sich an den Eigentumsverhältnissen etwas geändert hat.

Bitte denken Sie sowohl beim Verkauf eines Grundstückes – als auch bei Eintritt als Eigentümer infolge einer Erbschaft, sowie beim Umzug an eine ordnungsgemäße An- bzw. Abmeldung beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau.

Hinweis:

Gemäß unserer Satzungen (§ 10 Trinkwasserbeitragssatzung, § 9 Trinkwassergebührensatzung, § 10 Abwasserbeitragssatzung und § 10 Abwassergebührensatzung) sind Sie verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, einen Eigentümerwechsel am Grundstück beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide schriftlich anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. (§ 12 Trinkwasserbeitragssatzung, § 10 Trinkwassergebührensatzung, § 12 Abwasserbeitragssatzung und § 11 Abwassergebührensatzung).

gez. Dieter Freihoff
Verbandsvorsteher des TAZ Dürrenhofe/Krugau