Sehr geehrte Kund/innen,
derzeit bereiten wir die Jahresabrechnung 2022/23 vor. Bitte prüfen Sie, ob sich an den Eigentumsverhältnissen etwas geändert hat.
Bitte denken Sie sowohl beim Verkauf eines Grundstückes – als auch bei Eintritt als Eigentümer infolge einer Erbschaft, sowie beim Umzug an eine ordnungsgemäße An- bzw. Abmeldung beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau.
Hinweis:
Gemäß unserer Satzungen (§ 10 Trinkwasserbeitragssatzung, § 9 Trinkwassergebührensatzung, § 10 Abwasserbeitragssatzung und § 10 Abwassergebührensatzung) sind Sie verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, einen Eigentümerwechsel am Grundstück beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide schriftlich anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. (§ 12 Trinkwasserbeitragssatzung, § 10 Trinkwassergebührensatzung, § 12 Abwasserbeitragssatzung und § 11 Abwassergebührensatzung).