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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 1/2023
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Information aus dem Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide zur Hundehaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Gemeinde Märkische Heide gibt es ca. 600 Hunde und wir möchten nochmals auf die Bedingungen der Hundehaltung aufmerksam machen. Denn noch immer sind sich viele Hundehalterinnen und Hundehalter der Meldefristen gar nicht bewusst, die die Hundehalterverordnung sowie die Hundesteuersatzung der Gemeinde Märkische Heide vorschreiben.

Alle Hunde, unabhängig von der Größe oder der Rasse, sind steuerlich in der Gemeinde anzumelden. Personen, die einen oder mehrere Hunde in ihrem Haushalt halten, sind lt. Hundesteuersatzung dazu verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt im Gemeindehaus anzumelden. Dabei ist zu beachten; dass als Hundehalter auch der gilt, der einen Hund in Pflege oder Aufbewahrung genommen hat.

Zusätzlich ist gemäß der Hundehalterverordnung jeder Halter verpflichtet, deren Hund eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg hat, nach Aufnahme der Hundehaltung folgende Angaben und Unterlagen dem zuständigen Ordnungsamt zu übermitteln:

1.

Rassezugehörigkeit oder Angaben der Kreuzung

2.

Gewicht und Größe

3.

die Kennnummer des Transponders bzw. Chip

4.

Alter und Tag der Anschaffung

5.

Farbe

6.

ein Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen und nicht älter als 3 Monate)

Es ist für jeden Hund eine Anmeldung im Ordnungsamt abzugeben, unabhängig davon, ob der Hund bereits zur Hundesteuer im Steueramt angemeldet wurde, oder ein Hundesteuererlass vorliegt.

Wenn ein Hund den Halter wechselt bzw. der Hund verstirbt, ist dieses ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht steuerrechtlich oder ordnungsrechtlich angemeldet haben, bitten wir dies umgehend nachzuholen! Das entsprechende Formular steht unter https://www.maerkische-heide.de/Verwaltung/Formulare/Hundesteuer.html zum Download zur Verfügung und es ist auch im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Folgende Vorschriften über das Führen und Halten von Hunden gelten für alle Hundehalter:

  • Das Grundstück, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeaufsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein

  • Außerhalb von Grundstücken dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere, oder Sachen nicht gefährdet werden.

  • Der Hundeführer hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen.

  • Gleichzeitig dürfen von einer Person nicht mehr als drei Hunde geführt werden. Eine Person unter 18 Jahren darf nur einen Hund führen.

  • Außerhalb des Grundstücks müssen Hunde ein Halsband mit Anschrift und Namen des Hundehalters tragen.

  • Der Hundehalter hat sicherzustellen, dass sich der Hund nicht unbeaufsichtigt außerhalb des befriedeten Besitztums aufhält.

  • Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften der Hundehalterverordnung eingehalten werden.

  • Es besteht eine allgemeine Leinepflicht:

    • bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen

    • auf Sport- und Campingplätzen

    • in umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park- Garten- und Grünanlagen

    • in Einkaufzentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln

    • bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

  • Zusätzlich hat jeder Hund in Verwaltungsgebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb zu tragen

  • Auf Spielplätzen und gekennzeichnete öffentliche Badestellen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Märkische Heide