Sehr geehrte Kunden,
denken Sie bitte sowohl beim Verkauf eines Grundstückes – als auch bei Eintritt als Eigentümer infolge einer Erbschaft, sowie beim Umzug an eine ordnungsgemäße An- bzw. Abmeldung beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau. Der Eigentümer bleibt zahlungspflichtig, bis alle Unter-lagen, die einen Eigentümerwechsel belegen, vollständig beim TAZ eingegangen sind. Auch Adress-änderungen sind dem Verband anzuzeigen. Muss die neue Adresse durch den TAZ ermittelt werden, fallen zusätzliche Kosten für die Kunden an. Auf der Internetseite der Gemeinde Märkischen Heide (www.maerkische-heide.de/Verwaltung/Trink-&Abwasserversorgung/TAZ Dürrenhofe-Krugau/Formulare Eigentümerwechsel) steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Hier können Sie alle Daten eingeben und an den TAZ zurücksenden.
Hinweis:
Gemäß unserer Satzungen (§ 10 Trinkwasserbeitragssatzung, § 9 Trinkwassergebührensatzung, § 10 Abwasserbeitragssatzung und § 10 Abwassergebührensatzung) sind Sie verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, einen Eigentümerwechsel am Grundstück beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. (§ 12 Trinkwasserbeitragssatzung, § 10 Trinkwassergebührensatzung, § 11 Abwasserbeitragssatzung und § 11 Abwassergebührensatzung).