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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 1/2026
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
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Kundeninformation des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau

Informationspflicht bei Eigentümerwechsel (Verkauf / Umschreibung / Erbfolge)

Sehr geehrte Kunden,

denken Sie bitte sowohl beim Verkauf eines Grundstückes – als auch bei Eintritt als Eigentümer infolge einer Erbschaft, sowie beim Umzug an eine ordnungsgemäße An- bzw. Abmeldung beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau. Der Eigentümer bleibt zahlungspflichtig, bis alle Unter-lagen, die einen Eigentümerwechsel belegen, vollständig beim TAZ eingegangen sind. Auch Adress-änderungen sind dem Verband anzuzeigen. Muss die neue Adresse durch den TAZ ermittelt werden, fallen zusätzliche Kosten für die Kunden an. Auf der Internetseite der Gemeinde Märkischen Heide (www.maerkische-heide.de/Verwaltung/Trink-&Abwasserversorgung/TAZ Dürrenhofe-Krugau/Formulare Eigentümerwechsel) steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Hier können Sie alle Daten eingeben und an den TAZ zurücksenden.

Hinweis:

Gemäß unserer Satzungen (§ 10 Trinkwasserbeitragssatzung, § 9 Trinkwassergebührensatzung, § 10 Abwasserbeitragssatzung und § 10 Abwassergebührensatzung) sind Sie verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen, einen Eigentümerwechsel am Grundstück beim Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, OT Groß Leuthen, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. (§ 12 Trinkwasserbeitragssatzung, § 10 Trinkwassergebührensatzung, § 11 Abwasserbeitragssatzung und § 11 Abwassergebührensatzung).

gez. Dieter Freihoff
Verbandsvorsteher des TAZ Dürrenhofe/Krugau