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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Märkische Heide für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 70 i. V. m. § 65 der Brandenburgisches Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2025, Beschluss-Nr. 091/2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge wie folgt geändert:

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Märkische Heide zuletzt geändert am 27.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Steuerart

von bisher

v.H.

erhöht (+) /vermindert (-) um v.H.

auf nunmehr v.H.

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

330

0

330

2. Grundsteuer B (Grundstücke)

340

0

340

3. Grundsteuer C (baureife Grundstücke)

4. Gewerbesteuer

300

0

300

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren werden nicht festgesetzt.

§ 5

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Die Festsetzungen der Wertgrenzen werden nicht verändert.

Gemäß § 69 Abs. 5 der BbgKVerf hat jeder Bürger das Recht auf Einsichtnahme in die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 einschließlich ihrer Anlagen. Sie liegen zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Märkische Heide, Schlossstraße 13a im OT Groß Leuthen während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Märkische Heide, den 16.12.2025

(Hauptverwaltungsbeamter)