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Gemeindejournal Märkische Heide – Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide
Ausgabe 1/2026
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Richtlinie zur Kulturförderung in der Gemeinde Märkische Heide



(1)

Grundsatz

Die Gemeinde Märkische Heide fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Realisierung von Projekten im Kulturbereich durch die Gewährung von Zuwendungen.

Gefördert werden, einmal jährlich, die im Vereinsregister eingetragenen Heimat- und Kulturvereine sowie Chöre und sorbisch-wendischen Vereine, die dem Domowina Regionalverband Niederlausitz e. V. angehören. Die Gesamtfördersumme für alle nach dieser Richtlinie zuwendungsberechtigten Vereine liegt bei 3.000,00 € jährlich.

(2)

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in der Gemeinde Märkische Heide haben und ihre kulturellen Maßnahmen in der Gemeinde ausüben.

(3)

Für die Förderung wird die Zuwendung in Form einer anteiligen Projektförderung gewährt. Pro förderfähiges Projekt stehen 500,00 € zur Verfügung, solange die eingeplanten Haushaltsmittel ausreichend sind.

Die Förderung kann auch zur Anteilsfinanzierung herangezogen werden, um weitere Mittel von anderen Fördermittelgebern einzuwerben.

(4)

Zum Antrag sind eine Projektbeschreibung sowie die dazugehörige Kostenaufstellung und der Auszug aus dem Vereinsregister mit entsprechendem Feststellungsbescheid des Finanzamtes einzureichen. Bei den eingereichten Projekten muss darauf geachtet werden, dass es sich explizit um ein Kulturprojekt handelt. Sportprojekte werden hier nicht berücksichtigt.

Über entsprechende Anträge wird in der Gemeindevertreterversammlung entschieden.

(5)

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, eine Förderung kann nur bis zur Höhe der eingeplanten Haushaltsmittel erfolgen.

(6)

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Anträge können bis zum 31.10. für das laufende Kalenderjahr eingereicht werden.

(7)

Diese Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

15.12.2025, Logo L17