In den letzten Wochen gab es vermehrt Hinterlassenschaften von Pferden auf öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet.
Wenn Pferde auf der Straße traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde.
Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da ein größeres Problem.
Es ist zwar verständlich, dass der Reiter das „Pferdegeschäft“ während des Rittes nicht verhindern kann, seiner Beseitigungspflicht, die sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt, tut dies aber keinen Abbruch.
Die häufig großflächigen Verunreinigungen durch Pferdemist stellen ein erhebliches Problem dar, da sie insbesondere in Verbindung mit Regen die Straßen zu gefährlichen Rutschflächen machen können.
Sollten infolge dieser Verunreinigungen Unfälle mit Sach- oder Personenschäden eintreten, sieht sich der Verantwortliche mit Haftungsansprüchen konfrontiert.
Die Gemeinde Märkische Heide lädt Sie herzlich ein, sich gemeinsam für die lebendige und gepflegte Erhaltung des ansprechenden Ortsbildes einzusetzen.