Sehr geehrte Kunden,
vermehrt wurde in der letzten Zeit festgestellt, dass Hausbesitzer ihr Regenwasser – bewusst oder unbewusst – in die öffentliche Schmutzwasseranlage einleiten. Durch regelmäßige Kontrollen und den Einsatz von Nebelmaschinen können Verstöße lokalisiert und geahndet werden. Gemäß der Abwassersatzung § 5 des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau ist geregelt, welche Abwässer in die öffentliche Schmutzwasseranlage eingeleitet werden dürfen und welche nicht. Insbesondere heißt es im § 5 Abs. 7 „Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes besteht ein Trennsystem, d.h. Niederschlagswasser wird nicht mit Fäkalien und anderen Abwässern gemeinsam abgeleitet.“ Das Einleiten von Regenwasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, kann dies mit einem Bußgeld von 1.000,00 € geahndet werden (nach § 18 Abs. 2 der Abwassersatzung).