Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. 2024-194
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt, den Vorschlägen zur Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Groß Leuthener Weg“ im Ortsteil Biebersdorf gemäß Anlage zu folgen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-195
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt, unter Beachtung des Abwägungsergebnis vom 14.10.2024, den Bebauungsplan „Wohnen am Groß Leuthener Weg“ im Ortsteil Biebersdorf mit der Planbegründung, dem verkürzten Umweltbericht, der Potenzialanalyse Artenschutz sowie dem Fachgutachten Biotopschutz zu billigen und als Satzung festzusetzen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-196
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt der vorliegenden Bauvoranfrage in der Gemarkung Neu Schadow, Flur 1, Flurstück 232 zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Außenbereich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-197
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt dem vorliegenden Bauantrag in der Gemarkung Alt Schadow, Flur 2, Flurstück 383 zur Errichtung eines Carports im Außenbereich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-200
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt die Ausbuchung der nicht zuordenbaren offenen Forderungen im Jahresabschluss 2022 in Höhe von 13.029,20 EUR gegen das Basis-Reinvermögen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-201
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide trifft nach § 56 Abs. 1 BbgKWahlG die Entscheidung über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Krugau. Einwände gegen die Wahl des Ortsbeirates Krugau liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst
Beschluss Nr. 2024-203
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide erteilt ihre Zustimmung zu der, gemäß beigefügter Anlage, entstandenen erheblichen überplanmäßigen Aufwendung aus dem Haushaltsjahr 2022.
Der Beschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr. 2024-204
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2024-127 vom 29.01.2024 (Anlage 1), zum Verkauf des Flurstücks 169/1, Flur 2, Gemarkung Hohenbrück.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-205
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt den Erwerb einer Teilfläche von ca. 45 m² des Flurstücks 3/3, Flur 2, Gemarkung Groß Leuthen. Die kaufgegenständliche Fläche ist im Luftbild (Anlage 1) rot schraffiert gekennzeichnet. Selbige ist Bestandteil des Gehweges und der Straßenverkehrsfläche des Klein Leuthener Weges in Groß Leuthen. Der Grundstückserwerb erfolgt auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG), wonach der Straßenbaulastträger das Eigentum an den der Straße dienenden Grundstücke erwerben soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilungsvermessung des Flurstücks 3/3 zu beauftragen und den Grundstückserwerb notariell beurkunden zu lassen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss Nr. 2024-207
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide beschließt den Erwerb einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 3, Gemarkung Groß Leuthen, mit einer Größe von ca. 1.975 m² (siehe gekennzeichnete Fläche im Luftbild - Anlage 1), vom Land Brandenburg, vertreten durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Heinrich-Hertz-Straße 6, in 03044 Cottbus. Hierbei handelt es sich um den Strandbereich am Groß Leuthener See, den mit Gehwegplatten und Bitumen versiegelten Zugang zum See, einer asphaltierten Parkplatzfläche, eine mit dem bestehenden Sanitärgebäude überbaute Grundstücksfläche (siehe Fotos Anlage 2) sowie einer angrenzenden Waldfläche. Die Vermessungskosten zuzüglicher Nebenkosten, laut Kostenschätzung der ÖbVI Ebert aus Luckau vom 02.02.2024, sowie die Notar- und Grundbuchkosten, sind von der Gemeinde Märkische Heide zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilungsvermessung zu beauftragen und den Grundstückserwerb notariell beurkunden zu lassen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. 2024-160
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide trifft nach § 56 Abs. 1 BbgKWahlG die Entscheidung über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte. Einwände gegen die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Heide und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Alt-Schadow, Biebersdorf, Dollgen, Dürrenhofe, Glietz, Gröditsch, Groß Leuthen, Hohenbrück-Neu Schadow, Klein Leine, Kuschkow, Leibchel, Plattkow, Pretschen, Schuhlen-Wiese und Wittmannsdorf-Bückchen liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.